Fotorecht
Keine Fotojournalismus per Drohne mehr möglich?
Kleingeistige Behördenschikane gegen Bildjournalisten - DJV bittet um Rückmeldungen
Der Betrieb von Fotodrohnen ist seit kurzem durch neue Bestimmungen in der Luftverkehrsordnung geregelt. Jetzt melden sich beim DJV Bildjournalisten: Die Arbeit mit Fotodrohnen werde praktisch unmöglich. Manche Behörden weigerten sich schlicht, Genehmigungen für Fotoaufnahmen herauszugeben, andere kündigten Bearbeitungskosten von mehrenden tausend Euro an. Die Erlaubnis werde oft nur für den Einzelfall erteilt und müsse unter Umständen in jedem Bundesland neu beantragt werden.
Fachleute in den Behörden räumen demnach selbst ein: Die Verordnung sei in sich nicht stimmig, gleichzeitig wüssten sie nicht, wo sie mögliche Ausnahmen erlauben könnten, wie sie eine Amtshaftung vermeiden könnten.
Der DJV bereitet derzeit eine Eingabe beim zuständigen Bundesministerium vor. Bildjournalisten, die weitere Probleme bei der Arbeit mit Fotodrohnen schildern können und mit der Weiterleitung an das Ministerium einverstanden sind, sollten sich jetzt mit einer schriftlichen Darstellung der Vorfälle beim Referat Bildjournalisten im DJV wenden: hir@djv.de. Michael Hirschler, hir@djv.de