Öffentlich-Rechtliche
KEF deckelt
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Hendrik Zörner
Die KEF rät den öffentlich-rechtlichen Sendern, die Gehälter ihrer Führungskräfte an die Vergütungen im öffentlichen Dienst anzugleichen. Das könnte ein wirksames Mittel gegen Neiddebatten sein.
Seit der Schlesinger-Affäre des RBB sind die Bezüge der Führungskräfte, vor allem der Intendantinnen und Intendanten, immer wieder ein Thema und Stein des Anstoßes. Mit Folgen: Neubesetzungen an den Spitzen der Sender wurden in den letzten Monaten mit niedrigeren Einkommen ausgestattet als ihre Vorgänger. Aber was ist der Bemessungsrahmen? Darüber wurde wenig bis gar nicht geredet.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat sich mit dieser Frage beschäftigt und schlägt den Sendern vor, die Bezüge ihrer insgesamt 335 außer- und übertariflich Angestellten zu deckeln und an die Leitungsposten im öffentlichen Dienst und in vergleichbaren öffentlichen Unternehmen anzugleichen. Und Zuschläge sollen, wenn überhaupt, nur nach bestimmten Regeln gezahlt werden.
Noch ist das KEF-Papier nicht veröffentlicht und nicht in allen inzelheiten bekannt. Aber die Richtung stimmt. Für die öffentlich-rechtlichen Sender bietet sich die Möglichkeit, langsam, aber sicher aus der Neidebatte herauszukommen. Das ist ein Wert an sich.