Überwachung
Journalisten als Beifang?
Elektronische Kommunikation: im Visier der Fahnder. Foto: Your Photo Today
Der Einsatz elektronischer Überwachungen durch staatliche Behörden nimmt rasant zu. Im Zweifel gilt: Sicherheit geht vor Grundrechten. Gerät die Pressefreiheit unter die Räder?
Als Hüter der Grundrechte ist BKA-Chef Holger Münch bisher nicht in Erscheinung getreten, sondern als Verfechter von Sicherheit im Höchstmaß. So auch im Interview mit dem Handelsblatt, das in seiner heutigen Ausgabe ausführlich auf den Einsatz staatlicher Überwachungsmaßnahmen im Kampf gegen den Terror eingegangen ist. Münchs Behörde setzte im ersten Halbjahr 20 Funkzellenabfragen ein, bei denen die Daten aller Handys in einer Funkzelle abgefischt werden. Also auch die von Journalisten und ihren Informanten, wenn sie zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Bedenken? Bei Holger Münch weit gefehlt. Vorfahrt hat immer die Sicherheit, scheint die Devise zu lauten.20 Abfragen in sechs Monaten sind nicht viel, soll man meinen. Wäre da nicht die Steigerung gegenüber einem früheren Zeitraum: Vor vier Jahren gab es gerade mal drei Funkzellenabfragen. Und auch bei den anderen Überwachungsmaßnahmen des Staates zeigt die Kurve steil nach oben: Der Verfassungsschutz verschickte im ersten Halbjahr 103.000 stille SMS - doppelt so viele wie vor vier Jahren. Beim BKA waren es 31.000 gegenüber 24.000 ein Jahr zuvor.Besonders perfide an diesen Überwachungsmaßnahmen: Die Betroffenen wissen nicht, dass sie betroffen sind. Und wenn beispielsweise ein Informant Repressalien erfährt, kann er nicht nachweisen, dass seine Kommunikation mit einer Journalistin zufällig Opfer einer Funkzellenabfrage wurde.Was tun? Zum einen den Klageweg gegen Sicherheitsgesetze beschreiten, die die Grundrechte massiv beschneiden. Und zum anderen Druck auf die Parteien ausüben, die die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachungen schaffen. Denn mit den entsprechenden Mehrheiten lässt sich der Überwachungswahn auch wieder eindämmen.Ein Kommentar von Hendrik Zörner