Künstliche Intelligenz
Jetzt werden Weichen gestellt
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Hendrik Zörner
Künstliche Intelligenz - toll. Sagen die Entwickler. Nicht so toll, sagen die Urheber. Diesen Konflikt gilt es zu lösen, und zwar jetzt.
Dass Künstliche Intelligenz ohne Informationen aus der realen Welt nicht funktionieren kann, ist jedem klar, der sich schon einmal mit ChatGPT und anderen beschäftigt hat. Bevor die Maschinen ihren Betrieb aufnehmen können, müssen sie gefüttert werden, und zwar mit unzähligen Informationen, die real existierende Menschen ins Internet gesteckt haben. Dass die Entwickler vor dem Programmieren freundlich bei den Urhebern angefragt haben, ob sie deren Werke nutzen dürfen und zu welchem Preis, ist nicht überliefert.
Grund genug also für uns Journalisten, einen kritischen Blick auf die KI zu werfen. Das tun heute Experten und Interessierte bei der Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht. Thema wird der AI Act des EU-Parlaments sein, der sich derzeit in der Abstimmung befindet. Ein wichtiger Punkt sind die Transparenzpflichten, ohne die die Urheber ihre Ansprüche nicht geltend machen können. Das muss jetzt festgeklopft werden, sonst ist der Zug abgefahren.
Denn klar ist: Freiwilligkeit bringt Autoren, Fotografen und Filmemacher keinen Schritt weiter. Deshalb hat auch das internationale Abkommen eher nur symbolischen Wert, das von 18 Ländern geschlossen wurde. Darin sollen KI-Entwickler verpflichtet werden, Kunden und die breite Öffentlichkeit vor Missbrauch zu schützen. Die Vereinbarung ist allerdings unverbindlich und enthält überwiegend allgemeine Empfehlungen. Zu den 18 Ländern, die die neuen Richtlinien unterzeichnet haben, gehören unter anderem Großbritannien, Italien, Tschechien, Estland, Polen, Australien, Chile, Israel, Nigeria und Singapur.
Unverbindliche Vereinbarungen sind das Letzte, was Urheber jetzt brauchen. Erforderlich ist ein Rechtsrahmen, der Künstliche Intelligenz unter Auflagen möglich macht.