Corona-Krise
Jagdszenen aus Bayern
Selbständige sind in Bayern jetzt gleich zweimal negativ durch die Corona-Krise betroffen. Erst kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft und damit zum umfassenden Verlust von Aufträgen. Jetzt wird die vom Freistaat daraufhin ausgezahlte Soforthilfe auch noch ohne die vorgeschriebene Anhörung der Empfänger zurückgefordert.
Darüber berichten Rechtsexperten vom Bayerischen Journalisten-Verband (BJV). Das Vorgehen der Behörden ist dabei derart chaotisch, dass geradezu von einer Jagd auf Subventionsempfänger gesprochen werden kann. So erhalten die betroffenen Selbständigen eine Aufforderung zur Rückzahlung, ohne dass auf den eigentlichen Bewilligungsbescheid überhaupt Bezug genommen wird. Der müsste eigentlich, so sagen es die juristischen Fachleute, überhaupt erst einmal aufgehoben werden. Hinzu kommt, dass normalerweise vor einem Rückforderungsbescheid im deutschen Verwaltungsrecht erst einmal eine Anhörung der Betroffenen erfolgen müsste. In den Rückforderungsbescheiden fehlt dann noch die gesetzlich vorgeschrieben Rechtsbehelfsbelehrung, mit denen auf die Möglichkeit von Widerspruch gegen den Bescheid hingewiesen werden müsste.
Warum der Betrag überhaupt zurückgefordert wird, ist zudem in den genannten Fällen unklar. In den Antragsformularen waren bei Antragstellung nur wenige Angaben möglich. In der Rückforderung fehlt es an Angaben, aus denen erkennbar wäre, auf welchen Kriterien die Ablehnung beruht.
Der Rechtsschutz des BJV bemüht sich jetzt um eine Klärung der Fälle. Für die Betroffenen stellt sich angesichts dieses geradezu chaotischen Vorgehens der Behörden die Frage, wie ernst es eigentlich mit der Hilfe für Selbständige eigentlich gemeint war. Die Hilfe wird für sie geradezu zum Fluch, und statt wieder auf die wirtschaftlichen Beine zu kommen, stehen Selbständige plötzlich vor enormen Rückforderungen mit der zusätzlichen Gefahr, dass auch noch ein Strafverfahren gegen sie ins Rollen kommen könnte.
MH, hir@djv.de