Justiz
Ist BILD in Wahrheit ein Fernsehsender?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Livestream von BILD zulassungspflichtiger Rundfunk ist. Damit hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Ob das Urteil Bestand hat?
Für Springers BILD läuft es gerade vor den Schranken der Justiz nicht besonders gut. Zuerst kassierte der Verlag eine einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung im Fall Metzelder. Und in der gleichen Woche setzte das Verwaltungsgericht Berlin eins drauf, indem es den Livestream von BILD als zulassungspflichtigen Rundfunk einstufte. Das wäre ja noch nicht schlimm, wenn eine solche Zulassung da wäre. Ist sie aber nicht, denn Springer hat sie bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gar nicht beantragt."Die richtigen Fragen", "Bild live" und "Bild-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer" - so heißen die Livestreams, mit denen sich die Justiz auseinandersetzte. Der Grund für das Nein der Verwaltungsrichter liegt darin, dass es feste Sendeplätze gibt, also nicht spontan ein Ereignis gestreamt wird. Dagegen hätte wohl kein Gericht etwas einzuwenden.Ob das Urteil Bestand hat, wird sich zeigen. Springer wird vermutlich in die nächste Instanz gehen. Es scheint die Linie des Konzerns zu sein, sich nicht mit Richtersprüchen abzufinden, solange man weiter klagen kann. So auch im Fall der einstweiligen Verfügung zur Verdachtsberichterstattung: Da hat Springer sofort mitgeteilt, dass ein Urteil her muss. Und wenn das nicht so ausfällt wie erhofft? Na, dann klagt man eben munter weiter.Ein Kommentar von Hendrik Zörner