Steuer-Urteil
Investionsabzugsbetrag geltend machen "gegen" Änderungsbescheid
02.06.2014
Mögliche Maßnahme für selbständige Journalisten
Wer einen Änderungsbescheid vom Fiskus erhält, der zu höherer Steuerzahlung verpflichtet, kann darauf durch Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags reagieren. Das mit dem Abzugsbetrag geltend gemachte Wirtschaftsgut darf auch schon angeschafft worden sein. Das hat das Niedersächische Finanzgericht mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Aktenzeichen 4K 159/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Revision eingelegt wurde (Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof: IV R 9/14).
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