Presserat
Informantenschutz verletzt
Der Deutsche Presserat hat den Verleger der Berliner Zeitung gerügt. Er habe, so das Gremium, den Informantenschutz verletzt, als er den Namen eines Informanten, des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben hat.
Im Gegensatz zu ihrem Verleger hat die Redaktion der Berliner Zeitung jedoch den Informantenschutz gewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen einstimmig eine Beschwerde über einen Artikel aus der Berliner Zeitung ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtete. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt.
Dass der Presserat zwischen Holger Friedrich und der Redaktion differenziert hat, ist wichtig für die Journalistinnen und Journalisten des Blattes. Denn damit wird klar, dass es im Berliner Verlag Unterschiede gibt zwischen dem Eigentümer und den Journalisten, die ihre Aufgaben und die berufsethischen Normen des Journalistenberufs sehr wohl kennen. Sie hatten unter Friedrichs Informantenverrat am meisten zu leiden, weil die Sache an sich wie auch Friedrichs Uneinsichtigkeit danach einen erheblichen Imageschaden angerichtet haben. Für sie wäre es wohl am besten, wenn ihr Verleger über die Rüge des Presserats nachdenkt und in sich geht.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner