Corona-Krise
Infektionsschutzgeld wegen KiTa- und Schulschließungen nur für sechs Wochen, keine Verlängerung?
Seit dem 30. März 2020 gibt es im Infektionsschutzgesetz eine Regelung, die Eltern von Kindern, die wegen Corona-bedingter Schulschließungen die Kinder betreuen müssen, eine Entschädigung bis zu 2.016 Euro im Monat leistet. Berechtigt sind Eltern mit Kindern im Alter von bis zu 12 Jahren und von Kindern mit Behinderungen, die betreut werden müssen. Die Regelung gilt sowohl für Personen mit Arbeitsvertrag wie auch für Freie.
Allerdings ist die Leistung aus dieser Regelung auf sechs Wochen begrenzt. Da es immer noch keine Anzeichen für einen generellen Neustart der normalen Kinderbetreuung und gewöhnlichen Schulunterrrichts gibt, fordern die Betroffenen jetzt ein klares Bekenntnis der Politik zu einer gesetzlichen Regelung, mit der die Dauer des Anspruchs verlängert wird. Bislang fehlt es allerdings an einer solchen Bereitschaft in der Politik.
Der DJV empfiehlt allen Mitgliedern, die Politiker im eignen Wahlkreis in dieser Sache persönlich anzusprechen, vor allem die Bundestagsabgeordneten.
MH