Corona-Krise
In NRW fordert die Opposition Regelungen zum Lebensunterhalt für Freie
In Nordrhein-Westfalen fordern die in der Opposition befindlichen Parteien der SPD und der GRÜNEN Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe. Dabei wird explizit auf die Probleme von freien Journalistinnen und Journalisten hingewiesen. So heißt es im Antrag der SPD: "Das Land muss die Existenz von Künstlerinnen und Künstlern und freien Journalistinnen und Journalisten nachhaltig sicherstellen! I.Ausgangslage:Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Alle gesellschaftlichen Bereiche sind betroffen, insbesondere auch der Kulturbereich und die Medienbranche in Deutschland und NRW. Die Künstlerinnen und Künstler, die Kulturwirtschaft und die öffentlichen wie privaten Kultureinrichtungen stehen vor einer existenziellen Bedrohung. Allein in NRW arbeiten rund 10.000 freie Journalistinnen und Journalisten. Infolge der Corona-Krise sind die Sport-und Kulturveranstaltungen weitestgehend eingebrochen. Viele Tageszeitungen und Sender haben ihre Umfänge erheblich reduziert.Neben den Soforthilfen des Bundes hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW bereits am 20. März 2020 ein Sonderförderprogramm für freischaffendeKünstlerinnen und Künstler in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt. Hieraus können Betroffene aus der Kulturszene bis zu 2.000 Euro als Einmalzahlung erhalten. Seit dem 9. April 2020 ist das Geld hieraus allerdings vollständig abgerufen, so dass von rund 17.000 Anträgen nur rund 2.500 bewilligt werden konnten. Entgegen erster Angaben der Landesregierung können die Soforthilfen des Bundes nur für betriebliche Ausgaben verwendet werden, nicht jedoch für den Lebensunterhalt. Das geht an der Lebenswirklichkeit von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie freien Journalistinnen und Journalisten vorbei. Somit herrscht momentan große Unsicherheit, wofür bereits bewilligte Mittel genutzt werden dürfen. Die Länder haben diesen Umstand bereits an den Bund weitergetragen und Änderungen gefordert, allerdings bisher ohne Erfolg. Der Verweis auf die vereinfachten Zugangsmöglichkeiten zur Grundsicherung ist für Betroffene nicht akzeptabel. "
Der Landtag solle daher beschließen:"Künstlerinnen und Künstler, freie Journalistinnen und Journalisten und die Kulturlandschaft in NRW sind noch nie dagewesenen Existenzgefahren und -ängsten ausgesetzt und stehen ohne Unterstützung vor immensen Schäden. Kultur, die auf Publikum im analogen Raum angewiesen ist, wird am längsten und umfassendsten von der aktuellen Krise betroffen sein. Dieser Umstand muss frühzeitig und offen kommuniziert werden. Denn selbst wenn Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wird eine Rückkehr in ein geregeltes öffentliches Leben mit einem normalen Publikumsbetrieb wohl erst gelingen, wenn geeignete medikamentöse Vorbeugung gegen den Virus gewährleistet werden kann. Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen müssen mithin langfristig angelegt sein. Kurzfristige Maßnahmen können nur zur Überbrückung dienen, den Gesamtschaden aber auf lange Sicht nicht abwenden" Außerdem solle der Landtag die Landesregierung auffordern: "1.sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Mittel des Soforthilfeprogramms auch für Solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie freie Journalistinnen und Journalisten auch für den Lebensunterhalt genutzt werden können. 2.Es ist sicherzustellen, dass es zu keinen Rückforderungen kommt, wenn Mittel bereits ausgezahlt wurden. 3.Sollte es zu keiner Einigung mit dem Bund kommen, muss das Land ein eigenes Programm für diese Zielgruppe auflegen. Dabei könnte es sich am Beispiel von Baden-Württemberg orientieren. Anzustreben ist aber eine bundesweite Koordinierung, um ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu gewährleisten.4.Weiterhin ist zu prüfen, ob es abseits davon weitere Betroffene gibt, die mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. 5.solo-selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern Mittel jenseits der Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: Bei den Mitteln muss es sich um eine Kompensationszahlung handeln, die sowohl die Existenzsicherung als auch eine würdevolle Lebenshaltung ermöglichen. Diese Zahlungen wären vergleichbar mit einem vorübergehenden staatlichen Grundeinkommen für Künstlerinnen und Künstler mit dem Zweck, die aktuelle Krisenzeit zu überwinden. (...)."Auch in einem Antrag der GRÜNEN wurden Änderungen bei der Soforthilfe gefordert:
"Corona-bedingte Einnahmeausfälle von Kunst- und Kulturschaffenden könnencderzeit nicht durch die Bundes- und Landeshilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen kompensiert werden. Damit sich diese ein eigenes Gehalt auszahlen können, sind die Landeshilfen analog zur Regelung in Baden-Württemberg um eine Nutzungsmöglichkeit für die Kosten des privaten Lebensunterhalts zu ergänzen, wenn keine zeitnahe Änderung der Bundesauflagen möglich ist."
MH