Corona-Krise
In Nordrhein-Westfalen dürfen Selbständige jetzt 2.000 Euro von der Soforthilfe für Lebensunterhalt nehmen
13.05.2020
In Nordrhein-Westfalen dürfen Selbständige von der Corona-Soforthilfe insgesamt 2.000 Euro für den Lebensunterhalt nutzen. Das gilt nur für solche Selbständigen, die den Antrag auf die Soforthilfe im März oder April gestellt hatten. Die Regelung gilt nicht für Personen, die in diesem Zeitraum Arbeitslosengeld II bezogen haben. Das teilte die Landesregierung am 12. Mai 2020 mit (Link auf PDF).
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