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Corona-Krise

In Bayern wurden die Kriterien für die Sofort-Hilfe vereinfacht

01.04.2020

"Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden", teilt die Bayerische Landesregierung jetzt auf ihrer Internetseite mit. Bislang hatte es geheißen, dass nur Mittel zur Altersvorsorge bei der Beurteilung, ob es Liquiditätsprobleme gebe, eine Rolle spielen. Die Informationen der Landesregierung finden sich unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

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