Meinungsfreiheit
Ihre Artikel auch schon vom Google-Suchindex gelöscht?
Was Persönlichkeitsschutz bezwecken sollte, wird jetzt zur Einschränkung kritischer Meinungsäußerung
Der Artikel war kritisch gehalten, aber ohne persönliche Angriffe, sondern listete zahlreiche problematische Tatbestände auf. Sachverhalte also, nicht etwa freischwebende zusammengereimte Meinungsäußerungen. Seit Jahren steht der Beitrag online, zunächst angedrohte juristische Maßnahmen blieben aus.
Immer noch ist er im Online-Magazin zu lesen. Doch bei Google ist er raus. Der Autor erhielt jetzt eine Mitteilung, dass der Beitrag aus den Suchergebnissen von Google entfernt wurde, weil es Beschwerden gegeben habe. Google beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das der Firma eine Verantwortung für die Auflistung von rechtsverletzenden Internetseiten zusprach. Das in englischer Sprache verschickte Schreiben:
"Notice of removal from Google Search
(Date)
Due to a request under data protection law in Europe, we are no longer able to show one or more pages from your site in our search results in response to some search queries for names or other personal identifiers. Only results on European versions of Google are affected. No action is required from you.
These pages have not been blocked entirely from our search results, and will continue to appear for queries other than those specified by individuals in the European data protection law requests we have honored. Unfortunately, due to individual privacy concerns, we are not able to disclose which queries have been affected.
Please note that in many cases, the affected queries do not relate to the name of any person mentioned prominently on the page. For example, in some cases, the name may appear only in a comment section.
The following URLs have been affected by this action: (...)"
Gedacht war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für solche Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht von Personen durch die Wiedergabe von Beiträgen verletzt wurde. Google scheint jetzt bei sehr vielen Beschwerden einfach auf die Löschttaste zu drücken. Dadurch macht das Unternehmen sich die Arbeit einfach, weil eine intensive Untersuchung von Beiträgen natürlich zeitlich recht aufwändig wäre und mehr Arbeitskräfte benötigen würde. Andererseits liegt der Verdacht nahe, Google wolle durch weite Sperrungen von Inhalten selbst Stimmung gegen das Urteil und den damit beabsichtigten Persönlichkeitsschutz machen.
Wie dem auch sei - ein Einzelfall dürfte es nicht sein. Journalisten, die von entsprechenden Löschungen betroffen sind und diese Mitteilung erhalten haben, sollten den DJV informieren oder auch an dieser Stelle per Kommentar Bescheid sagen, damit solche Fälle dokuemtiert werden und mit Politikern debattiert werden können.
Michael Hirschler, hir@djv.de