Stefan Aust
Humor ist eine ernste Sache
"Welt"-Herausgeber Stefan Aust hat eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" erwirkt. Juristisch ist Aust erst mal im Recht, genützt hat ihm das nicht - ganz im Gegenteil.
So ist das mit den Satirikern: Wenn sie richtig zulangen, bleibt kein Auge trocken. Auch nicht die Sehorgane des einstigen Top-Journalisten, RAF-Experten und heutigen "Welt"-Herausgebers Stefan Aust. Jan Böhmermann hatte in seiner Show "ZDF Magazin Royale" im November die FDP zur neuen RAF erklärt und eine Collage im Stil der alten Fahndungsaufrufe gezeigt. Die Aufregung über die Gleichsetzung der Regierungspartei FDP mit der Terrorgruppe RAF war in Kreisen groß. Auch wir vom DJV wurden gefragt, ob wir uns nicht öffentlich darüber empören wollten, dass Journalisten auf dem Fahndungsplakat gezeigt wurden. Nein, wollten wir nicht. Denn unabhängig vom Geschmack war das Satire - und die steht hierzulande zum Glück unter dem Schutz der Verfassung.
Weniger tolerant war der "Welt"-Herausgeber. Auf dem Fahndungsplakat abgebildet waren neben FDP-Politikern auch Stefan Aust. Doch das Foto zeigte nicht ihn, sondern den Schauspieler Volker Bruch, der Aust im Film "Der Baader Meinhof Komplex" gespielt hat.
Absicht? Versehen? Für Aust einerlei. Denn flugs eilte er zum Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Begründung: Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihm jetzt Recht. Das ZDF hat demnach die Möglichkeit, die Sendung nachträglich zu verändern, also etwa das Foto auf dem Plakat auszutauschen.
Das hat Jan Böhmermann schon mal erledigt. Das aktuelle Fahndungsplakat zeigt als Ersatz für den Schauspieler Volker Bruch jetzt ein Porträt des Schauspielers Evan Peters, der den US-Serienmörder Jeffrey Dahmer verkörperte. In der Bildzeile steht: Stefan Aust.
Ob Aust jetzt wieder zum Gericht läuft? Humor ist schließlich eine ernste Sache.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner