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Transparenz

Hubschrauberflug war nicht privat

24.08.2022

Christine Lambrecht: zur Auskunft verpflichtet. Foto: BMVg

Am liebsten hätte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht über den umstrittenen Hubschrauberflug mit ihrem Sohn nach Sylt das Mäntelchen der Privatsphäre gedeckt. Daraus wird nichts.

Zum Hubschrauberflug von Christine Lambrecht mit ihrem Sohn nach Sylt war schon vieles gesagt, aber noch nicht alles recherchiert worden. Ein Journalist wollte vom Verteidigungsministerium wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Ferner wollte er wissen, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung eines Fotos für Instagram und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt habe.
Das Verteidigungsministerium lehnte Antworten mit der Begründung ab, eine Auskunft sei ausgeschlossen, weil diese allein die Ministerin als Privatperson betreffe. Daraufhin hat der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Die Richter machten Lambrecht einen dicken Strich durch die Rechnung mit der Privatsphäre: "Ein Auskunftsanspruch über den Zeitpunkt der Hotelbuchung ist ausgeschlossen, weil es sich um eine Privatangelegenheit der Ministerin handelt. Anders liegt der Fall jedoch bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos. Aus dessen Gesamtkontext ergibt sich ein hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr: Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bildete den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden ist. Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und von Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen, konnte das Bild entstehen. Insoweit hat zudem das Informationsinteresse der Presse Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre. Die streitigen Fragen zielen nicht auf eine Informationsgewinnung zu besonders sensiblen Bereichen der Privatsphäre. Zudem muss sich die Ministerin entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben hat."
Richtig so. Die Presse muss berichten können - gerade dann, wenn es zu einer Vermischung von privaten und dienstlichen Angelegenheiten kommt.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Auskunftsrechte Urteile DJV-Blog

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