Genderverbot
HR hält Genderverbot für verfassungswidrig
Ansprechpartner*in
Hendrik Zörner
Erstmals hat sich der Hessische Rundfunk zu dem von der neuen Koalition in Hessen geplanten Genderverbot geäußert: Eine solche Regelung verletze die Rundfunkfreiheit.
Kann eine Vorschrift der Landespolitik, dass in den Programmen des Hessischen Rundfunks nicht mehr gegendert werden dürfte, rechtens sein, auch wenn sie im Landtag mit Mehrheit beschlossen würde? Nein, kann sie nicht, sagt der HR. Das Hineinregieren der neuen Koalition in die Redaktionen des Senders verletze die Rundfunkfreiheit. Und der Vorsitzende des HR-Rundfunkrats Harald Freiling fügte hinzu, es sei nicht "Sache der Politik, hier etwas festzulegen. Staatsferne und Rundfunkfreiheit sind auch hier ein hohes Gut."
Das sehen wir vom DJV genauso. Die Politikerinnen und Politiker haben sich herauszuhalten - nicht weil wir das wollen, sondern weil die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben ist. Ein Ministerpräsident hat einem Sender nicht die Farbe der Wetterkarte vorzuschreiben - und genauso muss er sich heraushalten, wenn es um das Gendern geht.
Es ist zu hoffen, dass die Wiesbadener Koalitionsfraktionen das einsehen, bevor sie sich an die Umsetzung ihres Beschlusses aus dem Koalitionsvertrag machen. Das würde dem HR und seinen Beschäftigten ebenso nützen wie den Fraktionen. Vermeiden sie doch in diesem Fall durch Nichtstun größere Schäden.