Abgelehnter Eilantrag
Hinweise aus Karlsruhe
Der Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen zum Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. In der Sache hat das Bundesverfassungsgericht aber wichtige Hinweise geliefert.
"Nicht substantiiert ausgeführt" und "nicht näher dargelegt". Diese Wertungen finden sich in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung des Eilantrags, den ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragt hatten. Womöglich war der Antrag mit heißer Nadel gestrickt, war nicht ausführlich genug dargelegt, welche Folgen die ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar haben würde. Ob das in der Kürze der Zeit überhaupt möglich gewesen wäre, wissen nur die Rechtsabteilungen der Sender. Klar ist seit Dienstagabend, dass es am 1. Januar bei 17,50 Euro Rundfunkbeitrag bleibt.
Das ist eine Momentaufnahme, denn die endgültige Entscheidung zum Beitrag fällt im Hauptsacheverfahren - wann immer es stattfindet. Das kann schnell gehen oder Jahre dauern, Prognosen sind nicht möglich. Doch für genau dieses Verfahren haben die Karlsruher Richter in ihrem Nein zum Eilantrag Hinweise geliefert. Zum einen ist die Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig, zum anderen hält es das Gericht für möglich, dass die Rundfunkfreiheit der Sender eingeschränkt sein kann durch die ausbleibende Beitragserhöhung. Und sie stellen in Aussicht, dass im Fall eines für die Sender positiven Urteils der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 1. Januar 2021 steigen könnte.
Die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollten besser nicht zu früh jubeln. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner