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AfD

Hamburger Morgenpost rechnet ab

11.06.2020

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Interview-Äußerung von Horst Seehofer über die AfD ("staatszersetzend") macht die Hamburger Morgenpost klar, was der Unterschied zwischen einer Zeitung und einer Ministeriums-Homepage ist.

Einen solchen Titel findet man nicht alle Tage: kein Foto, keine Grafik, keine Zeichnung, sondern nur Schrift. Trotzdem oder gerade deshalb war der Titel der Hamburger Morgenpost vom 10. Juni ein echter Hingucker. In schwarzer und roter Schrift, diagonal über die Seite gelegt, war da zu lesen: Die AfD ist staatszersetzend. Eine klare Anspielung auf das Zitat von Bundesinnenminister Horst Seehofer, mit dem sich am Tag zuvor das Bundesverfassungsgericht auseinandergesetzt hatte (Az. 2 BvE 1/19). Kurz gesagt: Seehofer durfte sich im Interview so äußern, aber nicht auf der Homepage seines Ministeriums.Die Hamburger Morgenpost hingegen darf sich so über die Partei auslassen, die wie keine andere mit der Presse- und Rundfunkfreiheit auf Kriegsfuß steht, gern Journalisten von Parteiveranstaltungen fernhält, Medien und ihre Mitarbeiter oft als voreingenommen diffamiert und die in ihren Reihen auch solche Mitglieder hat, die gelgentlich schon mal gegen Journalisten zulangen.Und so hat es die Mopo nicht bei dem Attribut staatszersetzend belassen, sondern auf der Titelseite insgesamt 28 weitere Eigenschaften der AfD benannt, die alle in das Schema passen. Das Spektrum reicht von spießig über islamfeindlich bis rassistisch. Dürfen die das? Ja, dürfen sie, müssen sie vielleicht sogar. Denn wenn eine Partei Journalisten auf dem Kieker hat, ist es die AfD. Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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