öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Guter Rat für die Zukunft?
Ende letzter Woche hat sich die Rundfunkkommission der Bundesländer zur Reform von ARD und ZDF beraten. Ergebnis: Es bleibt kompliziert.
Am vergangenen Donnerstag und Freitag haben sich die Verantwortlichen für Medienpolitik der Bundesländer im pfälzischen Deidesheim über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten. Die Erwartungen waren hoch, die Ergebnisse für einige Beobachter eher ernüchternd. Konkrete Ergebnisse hat die Klausur kaum geliefert.
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll sich vor allem auf drei Felder erstrecken: Die digitale Transformation soll beschleunigt werden, außerdem sollen die Strukturen verschlankt werden und die Rundfunkanstalten sollen enger zusammenarbeiten. Zudem sollen einheitliche Transparenz- und Compliance-Regeln gelten. Für die Inhalte soll eine einheitliche digitale Plattform von ARD und ZDF geschaffen werden. Die Anzahl der Sender soll aber nicht reduziert werden, auch wird keine Fusion von ARD und ZDF angestrebt. Der Rundfunkbeitrag soll möglichst stabil bleiben, vor allem dank aktueller Mehreinnahmen, die in einem Sonderfonds gesammelt werden. Alles nicht wirklich neu.
Selbst für die vielleicht bemerkenswerteste Idee hat man sich bei Tom Buhrow bedient. Der WDR-Intendant war bis Ende letzten Jahres auch ARD-Vorsitzender und hatte in seiner Rede vor dem Hamburger Überseeclub eine Art Runden Tisch zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgeschlagen. Die Rundfunkkommission hat sich davon anscheinend zu ihrem Vorschlag eines „Zukunftsrates“ inspirieren lassen, der mit Expert*innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen besetzt sein soll. Etwas entscheiden dürfen wird dieser Zukunftsrat wohl allerdings nicht. Er soll die Länder beim Reformprozess nur beraten – Nomen est omen. Spannend wird trotzdem sein, wie der Rat besetzt werden soll. Die Zukunft wird es zeigen.
Ein Kommentar von Paul Eschenhagen