dpa
Gespräche wegen Konditionen der festen Fotojournalisten fortgesetzt
Kontrovers-konstruktiver Dialog
Die Rahmenbedingungen der freien Fotojournalisten bei dpa waren am 6. Juni Thema eines Gesprächs zwischen Vertretern der Gewerkschaften DJV und ver.di und der Geschäftsführung von dpa. Von Seiten der Fotojournalisten, von denen zwei Vertreter an der Verhandlung teilnahmen, wird eine Überprüfung ihrer Vertragskonditionen gefordert. Auch aus dem Kreis der Angestellten von dpa nahm ein Vertreter an der Verhandlung teil und unterstützte die Positionen der freien Kollegen, wodurch aus Sicht der Gewerkschaften auch dokumentiert wird, dass die Belegschaft solidarischen Zusammenhalt zeigt.
Zu einer regelmäßigen Gesprächsrunde über die Vertragsbedingungen hatte sich dpa bereits im Zusammenhang mit der Neuregelung der Vertragsverhältnisse der Fotojournalist/inn/en im Jahr 2016 bereit erklärt. Die Gewerkschaften hatten der dpa bereits Anfang 2017 eine Liste von offenen Fragen und Forderungen überreicht.
Die dpa-Geschäftsführung zeigte zunächst gegenüber Forderungen nach mehr Transparenz bei der Nutzung von Fotos deutliche Zweifel, ob sie besondere Nutzungen überhaupt feststellen könne, da sie im so genannten Bildfunk mit Pauschalverträgen arbeite und die Kunden zu einer Einzelabrechnung von Nutzungen nicht verpfichtet seien. Zur Forderung nach Neuregelungen für die Lieferung von Videos vertrat dpa die Ansicht, diese Frage werde schon durch die Formulierungen der bisherigen Verträge abgedeckt. Eine gesonderte Honorierung erfolge dadurch, dass bei Lieferung von Videos eine Zeitpauschale gezahlt werde, die eine Stufe über die für das Zeitvolumen des Auftrags eigentlich erforderlichen Stufe liege.
Zur Forderung nach einer Erhöhung der Honorare oder des so genannten Urlaubsersatzentgeltes argumentierte dpa, dass die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Tarifsteigerungen für Angestellte nicht einfach als 2,8 Prozent mehr interpretiert werden dürften, weil die tatsächliche Steigerung auf Grund der Detailregelungen der Tarifverträge deutlich geringer ausfielen. Hinsichtlich der Arbeit für andere Agenturen und Kunden stellte dpa klar, dass es kein Konkurrenzverbot für die Freien gebe. Wer mit solchen Aussagen konfrontiert werde, solle die Geschäftsführung ansprechen.
Die Teilnehmer der Runde diskutierten die offenen Punkte kontrovers, aber konstruktiv. Die Gewerkschaften machten dabei deutlich, dass die freien Fotojournalisten spürbare und im Vertrag klar ausformulierte Verbesserungen erwarten würden, weil die dpa von ihnen mit der Videoproduktion auch mehr Leistungen erhalte. Die Einbindung von Vertretern der Freien in eine dpa-Arbeitsgruppe zum Thema Video wurde ebenfalls anregt. Nach rund zweistündiger Debatte wurde vereinbart, dass dpa die Argumente intensiv prüft und das Gespräch im September fortgesetzt werden soll.
Michael Hirschler, hir@djv.de