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Generalbundesanwalt ist tabu

05.03.2019

Der Generalbundesanwalt muss Journalisten keinen Einblick in seine Akten gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. In dem Fall ging es um die Affäre um Netzpolitik.org, die den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range den Job kostete.

Als der Generalbundesanwalt gegen das Portal Netzpolitik.org wegen Landesverrats ermitteln wollte, war die Aufregung groß. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten stand dieser Vorwuf gegenüber einem Medium im Raum. Der damalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen galt als die treibende Kraft hinter den Ermittlungen, Generalbundesanwalt Harald Range demnach als Getriebener. Dennoch kostete ihn das Vorhaben den Job, denn der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas hielt überhaupt nichts von der Landesverratskeule gegen Netzpolitik.org. Wenig später wurden die Ermittlungen eingestellt.Für das Portal war die Geschichte damit jedoch nicht erledigt. Das Rechercheinteresse erstreckte sich nun auf die Akten des Generalbundesanwalts. Wahrscheinlich finden sich nur dort Hintergrundinformationen und Einschätzungen, die jeder Journalist kennen will, der an dem Thema arbeitet. Die oberste Ermittlungsbehörde machte von vornherein klar, dass sie den Journalisten keine Akteneinsicht gewähren will. Mehrere Gerichte urteilten gegen die Informationsfreiheit - und jetzt auch noch das Bundesverwaltungsgericht (Az. 7 C 23.17). Die Begründung: Als Organ der Rechtspflege falle der Generalbundesanwalt nicht unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes.Juristisch mag das stimmen, politisch ist es falsch. Denn zur Transparenz passt nicht die Informationssperre vor einer Ermittlungsbehörde.Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Online-Journalismus Urteile Pressefreiheit DJV-Blog

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