Künstersozialkasse
Freie müssen den Zuschuss für 2017 erneut geltend machen
Computer machen manchmal das Leben schwerer statt einfacher: Ein Softwareproblem im Datenaustausch zwischen der Künstlersozialkasse hat jetzt dazu geführt, dass die Berechtigung für den Zuschuss zu einer Riester-Rente in Frage gestellt worden.
HiIntergrund: Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist, wird in der Regel auch in der Deutschen Rentenversicherung versichert. Damit besteht auch ein Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zu einer privaten Altersversorgung, der so genannten Riester-Rente. Allerdings braucht die Deutsche Rentenversicherung auch einmal im Jahr verschiedene Informationen, beispielsweie welche Personen über die Künstlersozialkasse versichert sind, wie lange die Versicherung dauerte und wie hoch das versicherungspflichtige Arbeitseinkommen war.
Wegen des Softwareproblems kamen diese Daten nicht bei der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung an. Auch eine spätere Nachholung der Übermittlung kam nach Aussagen der Behörden erst einmal nicht in Betracht.Das bedeutet im Prinzip, dass geleistete Zuschüsse zur Altersversorgung zurückgefordert werden können. Die Künstlersozialkasse macht allerdings darauf aufmerksam, dass Betroffene im Fall einer Rückforderung einen so genannten Festsetzungsantrag stellen können, damit ihnen die Zulage nicht verloren geht. Die jeweiligen Anbieter des Altersversorgungsvertrag haben solche Anträge vorliegen.
Die Information der Künstlersozialkasse im Wortlauf auf kuenstlersozialkasse.de
Michael Hirschler, hir@djv.de