URLAUBSENTGELT
Freie, aufgepasst!
Freie beim Deutschlandradio haben Anspruch darauf, dass Wiederholungshonorare für die Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, das auch bei anderen Sendern gilt.
Das Verfahren hatten DJV und ver.di in einer Verbandsklage gegen das Deutschlandradio angestrengt (Az. 9 AZR 39/23). Der Grund: Obwohl der Urlaubstarifvertrag die "Summe der Entgelte" als Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts benennt, berücksichtigte das Deutschlandradio Wiederholungshonorare seit 2018 nicht mehr. Das ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts rechtswidrig.
Freie bei anderen ARD-Anstalten sollten genau hinsehen, ob ihr Urlaubsentgelt richtig berechnet ist. Andernfalls sollten sie sich schnellst möglich an die Personalräte wenden. Es geht schließlich um Geld.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner