Facebook-Urteil
Fortschritt für User
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Facebook Hasskommentare und ähnliche Äußerungen löschen muss. Warum das für User kein Sieg auf ganzer Linie ist.
Geklagt hatte eine österreichische Grünen-Politikerin, die auf Facebook zum Opfer von Hatespeech geworden war. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wort- und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre. Die Europarichter bejahten das. Und sie entschieden, dass Facebook womöglich sogar weltweit entsprechende Postings löschen muss.Ein Sieg für alle Opfer von Hasskommentaren? Für Politikerinnen wie Renate Künast, für Journalistinnen wie Dunja Hayali oder Anja Reschke? Zumindest ein Fortschritt im Kampf gegen Hatespeech. Der Nachteil des Urteilsspruchs ist, dass Betroffene künftig nicht einfach von Facebook die Löschungen verlangen können und alles läuft so wie gewünscht. Sie werden wie auch bisher schon die Gerichte bemühen müssen, die ihrerseits die Fälle verhandeln und entscheiden müssen. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Der Vorteil des Urteils liegt aber zweifelsohne darin, dass nationale Gerichte jetzt wissen, was sie von Facebook verlangen können. Und das ist eine ganze Menge.Ein Kommentar von Hendrik Zörner