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Förderung von Coaching neu geregelt

24.02.2016

Freie können ihr Coaching finanziell fördern lassen. Seit 2016 ist die BAFA dafür zuständig. Fördersätze und Ansprechpartner.

Die Fördersätze betragen: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort.

Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass freie Journalisten als Freiberufler als Unternehmen im Sinne dieser Regelung gelten.

Junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt): Höchstkosten 4.000 Euro, bei 80 % Förderung 3.200 Euro, bei 60 % 2.400 Euro, bei 50 % 2.000 Euro.

Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung): Höchstkosten 3.000 Euro, bei 80 % Förderung 2.400 Euro, bei 60 % 1.800 Euro, bei 50 % 1.500 Euro.
       
Unternehmen in Schwierigkeiten: Höchstkosten 3.000 Euro, bei 90 % Förderung 2.700 Euro, bei 60 % 1.800 Euro, bei 50 % 1.500 Euro.Ansprechpartner für Förderung von Coaching bei Gründern BAFABundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 413Frankfurter Straße 29 - 3565760 EschbornTelefon: 06196 908-1570Telefax: 06196 908-1800 Kontakt DJV: Michael Hirschler, hir@djv.de

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