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Presseauskunft

Finanzministerium muss reden

06.07.2023

Christian Lindner: Die Folgen eines Grußworts. Foto: BMF

Justitia hat gesprochen: Das Bundesfinanzministerium muss Pressefragen zu den Hintergründen eines Grußworts von Christian Lindner beantworten. Der Ressortchef hat bislang gemauert.

Wie war das noch gleich mit Christian Lindner und seinen Bankgeschäften? Laut Spiegel hat der Bundesfinanzminister einen Immobilienkredit von der BBBank bekommen. Diesem Institut hat er auch ein Grußwort für ein Jubiläum zukommen lassen. Etwa zeitgleich erhöhte die Bank die Kreditlinie ihres prominenten Kunden.
Das ist nicht neu. Neu hingegen ist, dass das Bundesfinanzministerium Fragen eines Journalisten zu dem Themenkomplex beantworten muss. So entschied unlängst das Verwaltungsgericht Berlin. Denn zunächst einmal wollten die Ministerialen gar nichts sagen. Von den neun eingereichten Fragen müssen jetzt vier beantwortet werden. Dazu gehört, ob der Minister seine private Kreditaufnahme gegenüber den für die Videoproduktion des Grußworts verantwortlichen Mitarbeitern vor der Spiegel-Veröffentlichung dargelegt habe. Beantwortet werden müssen auch Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022.
Das Urteil ist aus zwei Gründen wichtig: Zum einen zeigt es Journalistinnen und Journalisten, dass Klagen gegen die Verschwiegenheit von Politikern erfolgreich sein können. Ein Nein muss nicht endgültig sein. Zum anderen wird dadurch aber auch klar, wie notwendig das Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene ist. Nicht nur für uns Journalistinnen und Journalisten, sondern auch für die Gerichte, damit sie sich nicht länger mit Rechtsstreitigkeiten herumschlagen müssen, die eigentlich völlig überflüssig sein sollten.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Auskunftsrechte DJV-Blog

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