Hinweisgeberschutzgesetz
Feigenblatt
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Vor einem Jahr trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Die Bilanz fällt ernüchternd aus.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht. Dass das deutsche Gesetz hinter dem europäischen Vorbild zurückblieb, wurde schon im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Aber immerhin gab es endlich einen Paragrafen, der das Whistleblowing gesetzlich regelt.
Von Anfang an hatten es die Ausnahmen in sich: Militärische Belange sind ausgeklammert, die riesige Personengruppe der Beamten in Deutschland auch. Wichtigse Neuerung durch das Hinweisgeberschutzgesetz war die Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen. Dort sollen Missstände zuerst angezeigt werden.
Um zu überprüfen, ob die Meldestellen eingerichtet wurden, hat der Gesetzgeber vor einem Jahr eine Evaluierung vorgesehen. Sie soll Mitte kommenden Jahres erfolgen. Dafür müssten im Bundeshaushalt Mittel eingestellt werden. Bisher sieht es so aus, als ob das nicht passiert.
Damit ist das Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr als ein Feigenblatt, mit dem sich Deutschland gegenüber der EU schmücken kann. Höchste Zeit, dass die Parlamentarier in Berlin aufwachen und die Weichen stellen für eine kritische Überprüfung des Gesetzes. Sonst bleibt in Deutschland Whistleblowing das, was es ist: ein Fremdwort.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner