Zahlungsfristen
FAZ berichtet über Änderungen beim Gesetzentwurf
Die Proteste gegen die Umsetzung einer europäischen Richtlinie scheinen für Bewegung gesorgt zu haben.
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16. März (Print-Ausgabe) soll es doch noch deutliche Anpassungen des Gesetzentwurfs zu Zahlungsfristen geben (Bundestags-Drucksache 17/10491). Demnach sollen nun 30 Tage statt 60 Tage zum Limit für vertragliche Regelungen erklärt werden. Darüber hinaus soll die unverzügliche Zahlung als gesetzliche Leitbild erhalten bleiben, zitierte das Blatt den rechtspolitischen Sprecher der FDP Marco Buschmann.
Zahlreiche Wirtschaftsverbände sowie der DJV hatten gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf protestiert, weil sie fürchteten, die 60 Tage würden zur neuen Regelfrist im Zahlungsverkehr. Gerade freie Journalisten müssen schon heute lange auf dieZahlung offener Forderungen warten, so die Kritik des DJV. Die angekündigten Änderungen des Gesetzentwurfs sind allerdings noch nicht im Bundestags-Dokumenationsdienst zu finden.
MH