Steuern
Fahrt zum Dauer-Auftraggeber voll absetzbar?
Volle Fahrtkosten statt Entfernungskilometer für Selbständige
Wer einen dauerhaften Auftraggeber hat und in dessen Betrieb als Selbständiger arbeitet, kann die Fahrten zwischen Wohnort und Auftraggeber dennoch steuerlich voll absetzen, hat das Finanzgericht Münster in einem jetzt veröffentlichen Urteil entschieden. Selbständige müssen sich nicht - wie Arbeitnehmer bei fester Arbeitsstelle - auf den Satz von 30 Cent pro Entfernungskilometer verweisen lassen.
Das Finanzgericht Münster begründete diese Entscheidung mit der Möglichkeit, dass Selbständige den Auftraggeber jederzeit verlieren und damit - anders als Arbeitnehmer - keine dauerhafte Wegeplanung vornehmen könnten, die eine Minderung der Fahrkosten ermöglichen. Die Entscheidung des Finanzamtes ist nicht rechtskräftig, die zuständige Finanzbehörde hat Revision eingelegt.
Im konkreten Fall hatte ein Steuerberater geklagt, das Urteil dürfte aber grundsätzlich auch für selbständige Journalisten gelten. DJV-Mitglieder, bei denen die Finanzverwaltung Fahrtkosten nicht im angegebenen Umfang anerkennt, sollten Einspruch mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichtes Münster einlegen und zugleich das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des genannten Verfahrens beantragen.
FG Münster, Urteil vom 10. Juli 2013, 10 K 1769/11 E, EFG 2013, 1739 (nicht rechtskräftig, Revision eingelegt)