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Datensammelwut

Faeser kann's nicht lassen

08.11.2022

Bundesinnenministerin Faeser: In Tradition ihrer Vorgänger. Screenshot: DJV

Kaum hat der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt, bastelt Bundesinnenministerin Nancy Faeser an einer Alternative: Geht es nach ihr, werden künftig die IP-Adressen gespeichert.

Die Bundesinnenministerin begründet das Speichern von IP-Adressen mit der Bekämpfung schwerer Straftaten, die offenbar ohne gesammelte elektronische Daten nicht möglich ist. Damit übernimmt die Sozialdemokratin die Argumente aller ihrer Vorgänger, gleich welcher politischen Couleur. Ob es die Innenminister unter CDU-Kanzler Helmut Kohl waren oder SPD-Anti-Terror-Sheriff Otto Schily, ob Wolfgang Schäuble von der CDU oder Horst Seehofer von der CSU: Sie alle waren scharf auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger, auch der unbescholtenen, um den Rechtsstaat fit gegen Terroristen und Kinderschänder zu machen.
Jetzt ist es Nancy Faeser, die sich mit einem Gerichtsurteil offenbar nur schwer abfinden kann. Der Europäische Gerichtshof hat das bestätigt, was Journalistenverbände und Bürgerrechtsgruppen schon lange gesagt hatten: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte. Also muss sie weg. Damit die Strafverfolger trotzdem auch digital ermitteln können, schlägt Bundesjustizminister Marco Buschmann die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens vor. Danach sollen Ermittler nur dann auf Daten zugreifen dürfen, wenn ein Richter grünes Licht gegeben hat. Seine Begründung: "Mit dieser Regelung wird die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da nur die bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandenen und künftig anfallenden Verkehrsdaten gesichert werden dürfen (‚Einfrieren‘).“ Klingt vernünftig, sofern Journalisten der notwendige Schutz ihrer Informanten ermöglicht wird.
Aber der Innenministerin reicht das nicht aus. Sie setzt auf die Speicherung von IP-Adressen und auf "gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung", wie sie schreibt. "Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen, um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent handeln zu können."
Das wäre die Vorratsdatenspeicherung reloaded durch die Hintertür. Damit wäre der Informantenschutz der Journalisten genauso gefährdet wie mit der vom EuGH gekippten Regelung. Da bleibt zu hoffen, dass Faeser mit ihren Plänen innerhalb der Koalition auf Widerstand stößt.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Informantenschutz Pressefreiheit Vorratsdatenspeicherung DJV-Blog

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