RT-Verbot
EuGH gibt grünes Licht
Das Verbot des Propagandakanals RT in Europa war rechtmäßig, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.
Im März, kurz nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, wurden die russischen Propagandakanäle in Europa verboten. Am stärksten betroffen war RT. In Berlin hatte der Kanal erst kurz zuvor ein neues Studio eröffnet, hatte Personal eingestellt. Das deutsche Publikum sollte rund um die Uhr mit Informationen durch die Kreml-Brille versorgt werden. Dass es keine Sendelizenz gab, schien zweitrangig zu sein.
Und dann plötzlich der Zwangsstopp aus Brüssel. Russlands Propagandisten wandten sich an den Europäischen Gerichtshof mit dem Ziel, das RT-Verbot aufzuheben. In diesen Tagen nun das Urteil: Der Europäische Rat habe sehr wohl das Recht, gegen eine "ernste Bedrohung des Friedens an den Grenzen der Europäischen Union" vorzugehen. Medienunternehmen, die durch den russischen Staat finanziert werden und den militärischen Angriff auf die Ukraine unterstützen, dürfen vom Senden von Inhalten in der EU temporär ausgeschlossen werden. Was unter "temporär" zu verstehen ist, ließen die Richter offen.
Heißt das, RT darf wieder senden, wenn die Waffen schweigen? Womöglich ja, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland ist das eine Sendelizenz, die erst beantragt und genehmigt werden muss. Solange RT keinen unabhängigen und kritischen Journalismus ausstrahlt, ist an eine solche Lizenz nicht zu denken.
Propaganda hat auch künftig hierzulande keinen Platz. Außer Putin-Fans braucht niemand russische Fake News.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner