Scholz' afd-video
Erste KI-Entscheidung
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Hendrik Zörner
Erstmals hat sich ein Gericht mit Künstlicher Intelligenz befasst: Das Landgericht Berlin erließ jetzt eine einstweilige Verfügung gegen das Zentrum für politische Schönheit. Danach darf das Video, in dem Olaf Scholz ein Verbot der AfD verkündet, nicht mehr verbreitet werden. Es dürfte nicht der einzige Fall bleiben.
Wie das Verfahren letztlich ausgeht, ist noch offen. Denn das Zentrum für politische Schönheit will die einstweilige Verfügung nicht hinnehmen. Stein des Anstoßes war ein Video der Politaktivisten, in dem der Bundeskanzler das Verbot der AfD verkündet. Man musste schon genau hinsehen, um die Handschrift der Künstlichen Intelligenz in dem Video zu erkennen. Das Landgericht Berlin kam denn auch zu dem Schluss, dass es sich um Deepfake handle. Es sei nicht zulässig, "gefälschte Nachrichten, die nicht ohne weiteres als ,Fake News‘ erkennbar sind, zu verbreiten".
Interessant sind einige Ausführungen des Gerichts, weil sie über den Fall Olaf Scholz hinausreichen. "Die Gewährleistung der eindeutigen und zutreffenden Zuordnung von Informationen zu deren Quelle ist elementare Voraussetzung des demokratischen Meinungsbildungsprozesses", heißt es etwa. Oder: "Die Bürger müssen Regierungshandlungen jederzeit und sofort eindeutig als solche erkennen und zuordnen können."
Das unterstreicht die Forderungen all derer, die eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte fordern. Und das Landgericht Berlin macht klar, wie notwendig verantwortungsvolles Handeln ist, wenn es um Meinungsbildung geht. Das sollten alle diejenigen besonders aufmerksam lesen, die bereits jetzt voller Enthusiasmus über die Einführung von KI im Journalismus nachdenken.