G20-Gipfel
Entzug von Akkreditierungen war falsch
Jetzt ist es "amtlich": Der Entzug von Presseakkreditierungen zum G20-Gipfel 2017 in Hamburg war nicht statthaft. Das Bundespresseamt hat entsprechende Gerichtsurteile anerkannt.
Beim G20-Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 flogen im wahrsten Sinne des Wortes die Fetzen. Eine ungeahnte Welle der Gewalt erfasste die Hansestadt, von bürgerkriegsähnlichen Zuständen über mehrere Tage hinweg sprachen Augenzeugen. Die Sicherheitskräfte waren völlig überfordert von den Ausschreitungen.Tausende Korrespondenten aus dem In- und Ausland waren vor Ort, berichteten über den Gipfel und die Krawalle in der Stadt. Sie alle hatten sich akkreditieren müssen, um berichten zu können. Aber 32 von ihnen konnten ihren Job nicht zu Ende bringen, denn im laufenden Gipfel wurden ihre Akkreditierungen wieder eingezogen. Sicherheitsbedenken waren dafür verantwortlich, wie es damals hieß. Warum die Journalisten als Sicherheitsrisiko eingestuft wurden, erfuhren sie nicht.Neun betroffene Journalisten reichten daraufhin Klage ein, sieben Fälle kamen bis zum Prozess. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte schließlich, dass der Entzug der Akkreditierungen rechtswidrig war. Der sonst übliche Instanzenweg blieb zum Glück aus. Das beklagte Bundespresseamt akzeptierte den Richterspruch. Das war die einzig richtige Entscheidung. Wann auch immer in Deutschland die nächste politische Großveranstaltung stattfinden sollte: Das Bundespresseamt weiß jetzt um die Bedeutung von Akkreditierungen.Ein Kommentar von Hendrik Zörner