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Corona-Krise

Elf Bundesländer bieten zentrale Internetseite für Antrag auf Infektionsschutzgeld

05.05.2020

Selbständige, die unter amtliche Quarantäne gestellt wurden, haben Anspruch auf Infektionsschutzgeld. Das gilt seit dem 30. März auch für Eltern, die ihre Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder betreuungsbedürftige Kinder mit Behinderungen wegen der Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen betreuen müssen und deswegen nicht berufstätig sein können. Elf Bundesländer haben jetzt eine zentrale Internetseite eingerichtet, auf der ein Antrag möglich ist:http://www.ifsg-online.deNicht dabei sind: Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen.

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