Steuer-Urteil
Ehepartner als begrenzte Betriebsausgabe
02.06.2014
10 Euro pro Stunde für Hilfe im Büro
Ein Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner wird von Selbständigen gerne genutzt, um die Steuern zu senken. Die Lohnkosten gelten als Betriebsausgabe und führen damit zu geringerem Gewinn und weniger Einkommensteuer.
Der Fiskus macht allerdings nicht alles mit. Wenn der vereinbarte Lohn sehr hoch liegt, wird nur ein angemessener Anteil anerkannt. Als angemessen gelten bei einfachen Bürotätigkeiten 10 Euro pro Stunde, wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 7. Januar 2014 entschieden hat. Das Urteil (Aktenzeichen 9 K 135/12) ist rechtskräftig.
MH
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