Radio Dreyeckland
Durchsuchung verurteilt
Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrig. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Die Staatsanwaltschaft ist demnach über das Ziel hinausgeschossen.
Ob die Verlinkung zu einer Fundstelle auf der verbotenen Homepage linksunten.indymedia erlaubt oder rechtswidrig war, wird erst noch juristisch geklärt. Aber klar ist mit der Entscheidung des Karlsruher Landgerichts, dass die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen rechtswidrig waren. Warum? Weil von ihnen eine erhebliche einschüchternde Wirkung ausgeht, die wiederum Auswirkungen auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit hat. Denn wenn sich kein Journalist mehr an kritische Recherchen traut aus Angst vor einer Razzia zuhause, ist die Rundfunkfreiheit nur noch ein Papiertiger. Die Freiheit der Medien sei konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung, stellten die Richter fest. Der Staatsanwaltschaft gaben sie auf, die gespeicherten Daten zu löschen.
Dieses Urteil ist gut für die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis in Deutschland. Es zeigt, dass Staatsanwälte nicht so einfach einen Trupp von Polizeikräften losschicken können, um Wohnungen und Büros von Journalisten zu filzen. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass der angekalgte Redakteur von Radio Dreyeckland freigesprochen wird.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner