Corona-Krise
"Du bist systemrelevant und bekommst daher kein Kinderbetreuungsgeld!"
Da wird seit Wochen dafür gekämpft, dass Journalistinnen und Journalisten als "systemrelevant" gelten, damit sie ihrer Arbeit auch bei Ausgehverboten weiter nachgehen können, und schon kommt die Retourkutsche.
Ein freier Journalist in Bayern, der sich wegen der "Corona-Ferien" an bayerischen Schulen um die Kinder kümmern mussten, die alle unter 13 Jahre alt sind, wollte das "Infektionsschutzgeld" für Kinderbetreuung, das vor kurzem eingeführt wurde. Denn wegen der Kinderbetreuung kann er nicht mehr freiberuflich arbeiten, und seine Frau, eine Lehrerin, ist wegen der Abiturvorbereitung in den Schulen auch nicht zur Kinderbetreuung in der Lage.
Bei der zuständigen Stelle erhielt er einen Dämpfer. Als Journalist sei er doch als "systemrelevant" anerkannt und habe damit Anspruch auf die Notbetreuung - und damit keinen Anspruch auf das neue Kinderbetreungsgeld. "Ich will aber anderen Eltern, die es dringender brauchen, die in Krankenhäusern oder Altenheimen nicht die Plätze wegnehmen", kritisiert jetzt der Betroffene. Das Amt sieht es anders.
Wie es weitergegangen ist, wissen wir noch nicht. Allerdings dürfte eigentlich eines klar sein: nur weil ein Beruf als "systemrelevant" anerkannt wird, dürfte das eigentlich nicht heißen, dass alle Eltern erst einmal die Kinder in die Notbetreuung geben müssen, bevor sie eine Sozialleistung oder Förderung erhalten. Denn die Plätze für Notbetreuung sind rar. Fast drängt sich der Eindruck auf, es handele sich um eine Retourkutsche dafür, dass die nicht immer gerne gesehene Journalismus-Zunft sich als "systemrelevant" zu bezeichnen gewagt hat.
Von solchen Entscheidungen betroffene Journalistinnen und Journalisten sollten sich an ihren Verband wenden.
MH