Presserat
Drei öffentliche Rügen
Die beiden Beschwerdeausschüsse des Presserats haben diese Woche drei öffentliche Rügen und eine nichtöffentliche Rüge ausgesprochen, außerdem gab es acht Mißbilligungen und 17 Hinweise. Eine öffentliche Rüge ging an die TZ für den Bericht über ein Familiendrama in München. Ein Mann hatte seine Ex-Freundin erstochen. Die Zeitung nannte in ihrem Bericht Vorname, Adresse, Beruf und Herkunft des Opfers und zeigte sein Foto. Der Presserat sieht darin einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Opfers (Ziffer 8, Richtlinie 8.1, Absatz 1 des Pressekodex). Auch die Persönlichkeitsrechte des Täters wurden verletzt. Eine zweite öffentliche Rüge erhielt die Wetzlarer Neue Zeitung. Nach dem Autounfall eines ehemaligen Handball-Nationalspielers berichtete die Zeitung fälschlicherweise, dass dieser gestorben sei. Einen Tag später wurde gemeldet, dass der Ex-Handballer den Unfall überlebt, aber schwere Hirnverletzungen erlitten habe. Beides war falsch. Diesen Fall wertete der Presserat als schweren Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex, der zufolge Journalisten Informationen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen haben. Zudem sprach der Presserat eine öffentliche Rüge gegen die Online-Ausgabe des Münchner Merkurs wegen Schleichwerbung aus. Die Redaktion hatte in der Rubrik "Outdoorteil der Woche" eine Stirnlampe vorgestellt. Zusätzlich zur positiven Beschreibung gab es Hinweise zum Preis und zur Webseite des Herstellers. Die Grenze zur Schleichwerbung nach Ziffer 7.2 wurde nach Überzeugung des Presserats dabei überschritten. Nichtöffentlich gerügt wurde Bild.de für die Berichterstattung über einen Jagdunfall, bei der ein Opfer des Jagdunfalls gezeigt wurde. Ein Jäger hatte versehentlich einen Mann erschossen, weil er ihn für ein Wildschwein gehalten hatte.
Eva Werner