Kontrollrat
Die Groupies des BND
BND: streng nach Gesetz? Foto: picture alliance
Der Unabhängige Kontrollrat hat so ziemlich jede Überwachungs- und Abhöraktion des Bundesnachrichtendienstes genehmigt, fanden WDR und NDR heraus. Welche das waren? Geheim. Aber da war offenbar nichts Ungesetzliches dabei.
Seit mehr als einem Jahr schaut der Unabhängige Kontrollrat dem Bundesnachrichtendienst auf die Finger - theoretisch. 121 Geheimdienstoperationen wurden überprüft, nur eine einzige davon wurde beanstandet.
Was das bedeuten kann? Die optimistische Sicht: Die Geheimdienstler arbeiten streng nach Gesetz und machen nur das, was ihnen erlaubt ist. Die kritische Sicht: Der mit Beamten besetzte Rat ist alles andere als unabhängig und versteht sich nicht als Kontrollorgan, sondern eher als Fangroup des BND. Welche Sichtweise die richtige ist, wird sich nicht aufklären lassen, denn der Kontrollrat arbeitet genauso geheim wie der BND und ist nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber rechenschaftspflichtig.
Warum das durchaus ein Thema für Journalisten ist? Weil das BND-Gesetz den Schlapphüten in bestimmten Fällen auch die Überwachung von Journalisten erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich im Ausland aufhalten, was deutsche Auslandskorrespondenten und die ausländischen Informanten deutscher Medien in der Regel tun.
Der Unabhängige Kontrollrat ist jedenfalls keine Behörde, in die Journalisten Hoffnung setzen können.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner