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Marktchancen

Der „Nightcrawler“ aus Sicht der journalistischen Unternehmensberatung

28.11.2014

Wie realistisch ist der Karrierestart als Blaulicht-Reporter?


Berufsaussichten. Nachdem 1986 der Blockbuster „Top-Gun“ für Furore sorgte, gingen die Rekrutierungsstellen der Luftwaffe im Ansturm von Bewerbern unter. Droht durch den Streifen „Nightcrawler“ jetzt im Journalismus das gleiche Szenario? Grund genug für einen Reality-Check, um möglichen Interessenten Einblicke in die wirkliche Berufswelt der Blaulicht-Reporter zu geben. Natürlich nehmen wir als Messlatte die deutsche Medienwirklichkeit, weil wir unterstellen, dass die meisten Interessenten an Deutschland als Tätigkeitsort denken.


Journalismus. Handelt es sich bei der Tätigkeit von Lou Bloom, dem Nightcrawler, überhaupt um eine journalistische Tätigkeit? Schließlich nimmt er auf den ersten Blick „nur“ Bilder auf. Die deutschen Zeitungsverleger wollten vor Jahren alle Bildjournalisten mit ähnlichem Argument aus dem Tarifvertrag für Redakteure herausnehmen lassen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zerbricht sich auf seinen Jahrestagungen regelmäßig den Kopf über das <link fileadmin user_upload infos_pdfs flyer_broschuren berufsbild_journalistin_journalist.pdf link-file>Berufsbild des Journalisten. Doch bis heute ist es bei der Position geblieben: Wer Bilder und Videos in eigener Verantwortung aufnimmt, das heißt nicht nur ein Kameramann ist, der im Team auf Weisung eines Journalisten tätig wird, ist Journalist. Das wird auch durch folgende Punkte deutlich: Lou Bloom muss zunächst einmal aus den unzähligen Polizeimeldungen herausfiltern, in welchen Vorkommnissen eine Geschichte steckt, muss den richtigen Ort recherchieren und dort diejenigen Bilder aufnehmen, die voraussichtlich für eine journalistische Story taugen. Alles das macht deutlich, Lou Bloom ist im Journalismus tätig. Die branchenübliche Bezeichnung hierfür lautet Blaulichtreporter oder Videojournalist (VJ). Weil der Markt für Videos hierzulande begrenzt ist (dazu auch siehe weiter unten), sind viele zugleich als Fotojournalisten tätig.

Reality-Check: Bestanden!


Berufseinstieg ohne Voraussetzungen. Lou Bloom startet im Journalismus ohne spezifische Ausbildung, er eignet sich Kenntnisse und Jargon „on the job“ an. In der Tat ist das auch in Deutschland möglich. Zwar setzt sich der DJV seit Jahrzehnten für eine berufsspezifische Ausbildung ein und bietet Tarif- und Musterverträge für Volontariate in den Medien. Gerade im Bereich des Bild- und Videojournalismus gibt es zahlreiche Quereinsteiger, und längst nicht alle kommen aus Fotografenausbildungen oder Fotojournalistenstudiengängen. Die Offenheit des Berufsfelds sorgt seit Jahrzehnten bei den freien Journalisten für Verdruss. Immer wieder fordern sie Zulassungsvoraussetzungen bis hin zur Schaffung einer Journalistenkammer. Doch Juristen meinen: Eine solche Kammer erweckt nicht nur das leidige Gespenst der Reichspressekammer wieder zum Leben, sondern verstößt auch gegen Artikel 5 Grundgesetz, das jedermann die freie Meinungsäußerung und den Zugang zur Presse erlaubt, möglicherweise auch gegen Artikel 9, das Recht auf freie Berufsausübung. Übrigens: Trotz der Offenheit des Berufs liegt der Anteil der freien Journalisten mit Hochschulreife bei 96 Prozent, einen Hochschulabschluss haben 75 Prozent.

Reality-Check: Bestanden!



Stellt sich einfach daneben, Lou Bloom beginnt die Karriere. Foto: © 2014 Concorde Filmverleih GmbH


Kein Presseausweis. Lou Bloom startet ohne Presseausweis und lässt sich auch von einem Kollegen durch den deutlichen Hinweis auf die Möglichkeit, einen solchen über ihn zu erhalten, nicht zu einer Mitarbeit in dessen Team überzeugen. Der Presseausweis, der vom DJV zusammen mit anderen Profiverbänden der Medien herausgegeben wird, ist in vielen Fällen ein wichtiges Instrument, um auf Pressekonferenzen oder Messen zu gelangen. Auch für die Arbeit im Blaulichtbereich kann er helfen, die Absperrungen zu überwinden. Doch entscheidender als das Winken mit einem kleinen Ausweis sind das professionelle Auftreten und der gewandte Umgang mit Sicherheitskräften, denn auch mancher mit Presseausweis bewaffnete Journalist scheitert an rabiaten Absperrkräften.

Reality-Check: Bestanden!


Polizeifunk abhören. Das Abhören des Funkverkehrs von Behörden der Ordnung und Sicherheit (BOS-Funk) ist strafbar, das gilt auch für Journalisten. Der Funkscanner im Auto des im Blaulicht tätigen Bildjournalisten ist gleichwohl von Vorteil, mag sich mancher sagen (der DJV gibt dazu aus juristischen Gründen keine Empfehlung ab). Durch die Digitalisierung des Funkverkehrs und damit verbundene Kryptomaßnahmen wird diese Informationsquelle aber zunehmend fraglich. Ausweg: Gute Kontakte zu Informanten in den Behörden bis hin zur eigenen Mitgliedschaft in der Feuerwehr, wodurch die Einbindung in Alarmierungsdienste möglich bleibt. Einige Blaulichtreporter werden ihren Weg finden, wer aber mit den Rettungskräften ohnehin über Kreuz liegt, hat es zunehmend schwer. Immerhin entspricht das Szenario im Film (noch) der Realität. Wer neu starten will, muss allerdings wissen, dass er in Zukunft gar nicht mehr so leicht an die Infos kommt, die für die Blaulichtreportage erforderlich sind.

Reality-Check: Bestanden!


Zugang zum Sender. Übertragungswagen sind sehr teuer und die Bandbreite von Handys und Laptops ist trotz LTE bei Videos immer noch nicht optimal. Insofern erscheint es zwar als Anachronismus, dass Lou Bloom sein Videomaterial immer noch persönlich zum Sender trägt, aber das ist mitunter die Gewähr dafür, dass ein Beitrag wirklich im Sender ankommt. In vielen Redaktionen gilt dabei: Wir nehmen, was wichtig ist, unabhängig davon, ob der Lieferant seit Jahren oder noch nie dabei war. Wir würden dennoch erwarten, dass es erhebliche Probleme beim Pförtner gibt. Denn einfach in einen laufenden Sender hineinzuspazieren, erscheint zumindest für Deutschland auch wegen gewachsener Sicherheitsbedenken als unwahrscheinlich.

Reality-Check: Durchgefallen!


Honorare. Lou Bloom fordert anfangs hohe Beträge für seine Videoaufnahmen, erhält aber letztlich 250 Dollar. Über die Zeit kann er höhere Honorare durchsetzen, weil seine Aufnahmen spektakulärer werden. Am Ende erhält er für einen Beitrag 12.000 Dollar, weil er als einziger Videojournalist Aufnahmen vom Tatort einer mehrfachen Mordtat liefern kann. Ob er einen solchen Preis in Deutschland durchsetzen könnte, ist nicht sicher, viele Sender zahlen extrem wenig. In jedem Fall muss ständig über Honorare verhandelt werden, in der Regel fallen sie viel zu niedrig aus, auch wenn es bei Videos tatsächlich in den Bereich von über 200 Euro gehen kann, werden für Blaulichtfotos manchmal nur zehn oder zwanzig Euro gezahlt. Online-Medien wollen für Videos häufig weniger als 100 Euro zahlen. In jedem Fall zeigt der Film, dass ohne hartes Verhandeln gar nichts geht beim Honorar.

Reality-Check: Bestanden!


Bezahlung. Die Bezahlung direkt bei Lieferung des Films ist in Deutschland nicht üblich. Hier müssen freie Journalisten oft mehrere Wochen, manchmal Monate auf den Honorareingang warten. Für die USA, wo auch Löhne oft wöchentlich gezahlt werden, ist diese Art der schnellen Abrechnung dagegen als normal zu betrachten.

Reality-Check: Durchgefallen!


Verhandlungen. Lou Bloom geht es nicht allein um das Honorar, er erhebt auch weitere Forderungen. Beispielsweise verlangt er nach einiger Zeit, dass sein Firmenname (Video News Production) in seinen Videobeiträgen eingeblendet wird und zusätzlich von den Moderatoren genannt wird. Weiterhin verlangt er, dass die Redakteurin ihn im Studio persönlich mit anderen Mitarbeitern bekannt macht. Diese Verhandlungstaktik ist sehr professionell, weil sie einerseits den Sender nichts kostet (non financial benefits), andererseits dafür sorgt, dass die Marke Video News Production bekannt wird. Auch in der professionellen Unternehmensberatung für selbständige Journalisten wird durchgehend empfohlen, dass freie Journalisten eine Marke bilden müssen. Ist es realistisch, dass Lou Bloom die Redakteurin sogar erpressen kann? In vielen Fällen in Deutschland ist es eher umgekehrt - die Redaktion hat die ganze Macht, die Freien müssen tanzen. Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen Freie so tief in den Apparat eines Sender integriert sind, dass sie auch gegenüber Redakteuren mit den Muskeln spielen können, längst nicht jeder freie Mitarbeiter operiert im Opfermodus.

Reality-Check: Bestanden!


Aufnahmen von Opfern von Unfällen und Gewalttaten. Lou Bloom schreckt nicht davor zurück, die Kamera auf jedes Opfer zu halten. „Der Tag, an dem die Leute mich sehen, ist der schrecklichste Tag ihres Lebens“, sagt Bloom. Auch Bild- und Videojournalisten erleben diese Situation regelmäßig. Ob Flugzeugabsturz MH17, das Bahnunglück von Eschede oder syrischer Bürgerkrieg, der Reporter muss die Kamera „draufhalten“. Natürlich gibt es eine Menge Reporter, die bestimmte Aufnahmen ablehnen oder jedenfalls nicht an Redaktionen abgeben. Andere haben damit weniger Probleme. Auch wenn solche Journalisten behaupten, sie würden mit der Situation stets zurechtkommen, treten immer wieder Traumatisierungen ein, oft erst nach Jahren. Initiativen wie das Dart Center, aber auch die Berufsgenossenschaften bieten Betreuung an. Wir würden Lou Bloom daher dringend empfehlen, regelmäßig mit einem Psychologen oder Therapeuten zu sprechen, damit hinter seiner harten Fassade nicht schwerste Traumata entstehen, die langfristig zur Berufsunfähigkeit führen.

Reality-Check:  Bestanden!


Betreten von Tatorten, rechtliche Schranken. Lou Bloom betritt Tatorte, ohne die Genehmigung der Hauseigentümer zu haben und fotografiert Gegenstände und tote oder schwer verwundete Personen. Während es in Deutschland im Normalfall auf die Erlaubnis der Hauseigentümer oder der Besitzer ankommt, wird nach der Rechtsprechung bei Vorkommnissen, an denen ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit besteht, abgewogen. Wenn Lou Bloom ein Einschussloch im Kühlschrank filmt, ist das eine treffende Illustration der Schusswaffengewalt in den USA. Die Aufnahme ist geeignet, den gesellschaftlichen Diskurs über zunehmende Gewalt und vielleicht auch die Einschränkung des Rechtes auf Waffenbesitz zu fördern. Es wäre durchaus denkbar, dass ein deutsches Gericht in einem vergleichbaren Fall unter Abwägung mit dem Interesse der Öffentlichkeit von einer Anklage wegen Hausfriedensbruch absehen würde. Auch das Betreten eines Hauses direkt nach einer Mordtat erscheint unter den Umständen durchaus als vertretbar, zumal Lou Blum später zur Ergreifung der Täter beiträgt. Der Vorwurf, er hätte durch sein Eindringen Beweismittel zerstört, kann also nicht ernsthaft erhoben werden. In jedem Fall ist es extrem zweifelhaft, dass ein deutscher Journalist in gleicher Situation vor der Tür stehen bleiben würde. Im Jahr 1987 drang beispielsweise ein Journalist in das Hotelzimmer des damaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Uwe Barschel ein. Er fotografierte den Toten in der Badewanne sowie weitere Gegenstände im Hotelzimmer. Die Journalisten nahmen dabei auch Notizpapiere zeitweise aus dem Zimmer und fotografierten sie auf dem Flur ab. Die Zeitschrift „stern“ brachte das Bild von Barschel sogar unverpixelt auf der Titelseite.

Reality-Check:  Bestanden!




Marschiert einfach ins Haus hinein, um zu filmen: Lou Bloom bei der Arbeit. Foto: © 2014 Concorde Filmverleih GmbH


Bildaufnahmen von Mordopfern. Lou Bloom filmt Tote und einen schwer Verwundeten im „Horror House“. Trotz der neuen Fotoverbote im § 201a Strafgesetzbuch kann die Presse solche Bilder aufnehmen und verbreiten, wenn sie zur Fotoaufnahme befugt ist und ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Ein Mord ist ein Ereignis der Zeitgeschichte, so dass ein Bild hiervon durch Vertreter der Presse aufgenommen werden kann. Lou Bloom begeht nicht den Fehler, solche Bilder selbst und ungepixelt in Soziale Medien zu stellen, sondern überlässt die weitere Arbeit seinem Sender. Die Redaktion entscheidet sich, die Gesichter der Mordopfer zu pixeln. Wir hätten der Redaktion zwar empfohlen, den Radius der Pixelung zu erhöhen, da die konkrete Umsetzung der Pixelung etwas zu wünschen lässt. Insgesamt lässt sich die Ausstrahlung aber noch vertreten. Verglichen mit der Titelseite des deutschen Magazins „stern“ mit dem unverpixelten toten Uwe Barschel in der Badewanne erscheint das Verhalten des Senders geradezu harmlos.

Reality-Check: Bestanden!


Storys ohne Rücksicht. „Das kannst Du doch nicht filmen, das sind Kollegen!“ ruft Rick, der Mitarbeiter von Lou Bloom, als dieser den Unfallort eines anderen Kamerateams abfilmt. Lou Bloom dagegen fordert Distanz ein und dreht das Opfer ohne jede Regung in Nahaufnahme. In der Tat ist es für viele Menschen – und natürlich auch andere Journalisten – immer wieder überraschend, dass manche Journalisten nicht davor zurückschrecken, einfach alles zur Story zu machen und sei es auch der eigene Kollege, der aufgespießt wird. Was der Normalbürger als hinterfotzig und niederträchtig einstufen würde, gilt bei manchen Journalisten als Ehrensache: Jeder Vorgang, ja, jede Aussage, so sehr sie aus dem Zusammenhang gerissen und wie alt sie auch sei, ist wert, aufgespießt zu werden. Auch Politiker fürchten diese Schonungslosigkeit von vermeintlich mit ihnen befreundeten Journalisten, die dazu nur lapidar sagen: „Mit der Presse geht es den Fahrstuhl hoch, und mit ihr geht es auch wieder runter!“

Reality-Check: Bestanden!


Wettbewerb ohne Rücksicht. Lou Bloom steht in einem Wettbewerb mit anderen Freien. Wenn er zu spät zu einem Vorfall kommt, begegnen diese ihm feixend und prahlen mit ihren Aufnahmen. Lou revanchiert sich, in dem er das Auto des Wettbewerbers manipuliert. Es liegt nahe, dass daraus ein späterer Unfall des Konkurrenten resultiert. Natürlich ist ein solcher Fall in Deutschland bislang nicht bekannt, aber der Wettbewerb ist gerade im Bild- und Videobereich mitunter hart. Bildjournalisten erleben, wie sich Kollegen bewusst vor sie ins Bild stellen oder sie bei größerem Andrang nicht vorne ans Bild lassen, bis hin zum harten Anrempeln. In anderen Fällen kopieren Kollegen das Geschäftsmodell des Kollegen eins zu eins. Manche klappern sämtliche Kunden des „Kollegen“ ab und bieten diesen an, die Aufträge für die Hälfte des bisherigen Preises zu übernehmen. Auch wenn der Film hier sicherlich überzeichnet, bleibt er in der Botschaft realistisch – zwischen Freien herrscht mitunter Krieg und wenig Solidarität. Wir würden uns natürlich wünschen, dass sich Lou Bloom an den DJV-FAIRhaltenskodex hält!

Reality-Check: Bestanden!


Kein Schulterschluss mit Wettbewerbern.
Foto: © 2014 Concorde Filmverleih GmbH


Soziopathen im Berufsfeld. „Du kannst nicht mit Menschen umgehen“, diesen Vorwurf muss Lou Bloom mehrmals kassieren. Unrealistisch? Nun, auch wenn es im deutschen Journalismus viele nette Menschen gibt, wird auch immer wieder von einer anderen Spezies berichtet, der die Mentalität von Landsknechten attestiert wird, wenn es um Umgangsformen, Ausdrucksweisen oder kollegiales Miteinander geht. Warum das so sein mag? Der Markt für die Freien ist umkämpft, und selbst beste Arbeit führt zu mickrigen Honoraren, Verdienste um das Medium spielen keine Rolle. Mancher freie Journalist ist deswegen komplett desillusioniert und verbittert. Das spiegelt sich dann irgendwann auch in den Umgangsformen mit Kollegen wieder. Wir empfehlen in solchen Fällen den Besuch beim Therapeuten, die versuchen, solche Verhärtungen aufzulösen. Natürlich ist im deutschen Journalismus kein Fall bekannt, in dem wie im „Nightcrawler“ ein Journalist den Kollegen vor die Pistole eines Kriminellen lockt. Wenn man die verbalen Auseinandersetzungen in Journalistenkreisen mitbekommt, kann die Szene aber zumindest als gelungene Überzeichnung des Gemütszustandes mancher Journalisten akzeptiert werden. Wir können nur noch einmal wiederholen: Wir würden uns natürlich wünschen, dass sich Lou Bloom an den DJV-FAIRhaltenskodex hält (vom Pressekodex ganz zu schweigen)!

Reality-Check: Bestanden!


Riskantes Fahrverhalten. Lou Bloom fährt oft mit überhöhter Geschwindigkeit und führt riskante Fahrmanöver aus. Viele freie Journalisten sind Vielfahrer und stehen unter Zeitdruck, da es in vielen Redaktionen zeitliche Vorgaben gibt. Manchmal wartet eine ganze Druckerei darauf, dass das Bild eines Ereignisses endlich geliefert wird. Auch im Bereich der Prominentenfotografie kommt es gelegentlich zu Verfolgungsfahrten, die im Einzelfall tragisch enden, im Fall von Lady Diana sogar für die Prominente selbst. Das Szenario erscheint zwar etwas überzeichnet, aber im Kern realistisch, weswegen wir Lou Bloom empfehlen würden, seine Absicherung gegen Unfälle bei der Arbeit zu überprüfen. Für Videojournalisten ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ETEM sogar Pflicht. Zusätzlich kann eine freiwillige Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sinnvoll sein, beispielsweise bei der Presseversorgungswerk GmbH, die auch bei Unfällen in Kriegs- und Krisengebieten leistet. Videojournalisten, die an Rundfunkanstalten arbeiten, können auch über die Pensionskasse Rundfunk Ansprüche auf Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit erwerben, allerdings erst nach zehn Jahren Einzahlung. Rundfunk-Freie erhalten zur Absicherung bei Pensionskasse Rundfunk oder Presseversorgungswerk übrigens vier Prozent Zuschuss zum Honorar von der Rundfunkanstalt.

Reality-Check: Bestanden!


Absicherung. Lou Bloom kümmert sich in keiner Weise um seine soziale Absicherung. Wir dürfen an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass freie Journalisten in Deutschland versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse sind. Darüber bekommen sie Zugang und Zuschüsse zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie können alternativ auch in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert werden, wir empfehlen aber Personen mit ungewissen Einkommensaussichten im Regelfall die gesetzliche Krankenversicherung, wo der Beitrag einkommensabhängig ausfällt. Für die USA und auch einige Newcomer in Deutschland ist allerdings verbreitet, dass gerade in der Zeit der Gründung (leider) nicht an die Absicherung gedacht wird. In den USA gibt es bedauerlicherweise auch keine der Künstlersozialversicherung entsprechende Einrichtung.

Reality-Check: Bestanden!


Beschäftigung von Praktikanten. Lou Bloom versucht, seine Mitarbeiter als Praktikanten ohne Entlohnung einzusetzen. Auch wenn es zu Beginn von seinem Mitarbeiter Rick nicht akzeptiert wird, kann er im weiteren Verlauf seiner Expansion gleich auf drei Praktikanten bauen. Die Beschäftigung von Praktikanten ist in Medienbetrieben durchaus verbreitet. Der DJV beteiligt sich deswegen an der Praktika-Offensive, die sich für angemessene Entlohnung von Praktikanten einsetzt und sieht auch die Notwendigkeit, Praktikanten in der Gesetzgebung zum Mindestlohn zu berücksichtigen. Dass sich Rick gegen die kostenlose Mitarbeit wehrt, ist daher aus DJV-Sicht zu begrüßen. Problematisch ist allerdings, dass er nur 30 Dollar pro Nachtschicht erhält. Das liegt sowohl unter dem deutschen als auch dem US-Mindestlohn. Sollte Lou Bloom einwenden, dass die Bestimmungen zum Mindestlohn keine Anwendung finden, weil Rick selbständig sei, so muss das in Frage gestellt werden. Allenfalls ab dem Augenblick, in dem Rick zum stellvertretenden Geschäftsführer von Video News Production ernannt wird, könnte unter Umständen von einer Selbständigkeit gesprochen werden. Vorher steht er deutlich unter den Weisungen von Lou, und Weisungsabhängigkeit ist ein klares Indiz für den Arbeitnehmerstatus. Bedenklich ist hier auch die Barauszahlung. Das spricht dafür, dass Lou keine Sozialabgaben abführt, was sowohl nach deutschem wie auch US-Recht verboten ist. Allerdings ist die Beschäftigung von Scheinselbständigen und die fehlende Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in deutschen Medienhäusern verbreitet, das gilt nicht nur für den Privatfunk, sondern sogar für Rundfunkanstalten.

Reality-Check: Bestanden!



Rick will nicht als Praktikant arbeiten, der DJV kann das nur begrüßen. Foto: © 2014 Concorde Filmverleih GmbH


Expansion als betriebswirtschaftliches Konzept. Lou betont mehrfach, dass sein betriebswirtschaftliches Modell auf Expansion setzt. Hier ist schon zunächst bemerkenswert, dass sich ein freier Journalist überhaupt Gedanken über sein betriebswirtschaftliches Konzept macht, viel zu viele arbeiten ohne wirkliche Strategie und Planung. Die Ausrichtung auf Expansion ist aus Sicht der journalistischen Unternehmensberatung zu begrüßen. Es ist grundfalsch, wenn freie Journalisten sich damit begnügen, allein als Einzelunternehmer immer wieder neue Beiträge an Medien zu liefern. So können sie leicht von Wettbewerbern oder Auftraggebern ersetzt werden. Wenn Freie dagegen eine Firma mit mehreren Mitarbeitern aufbauen, können sie nicht nur mehr Umsatz generieren, sondern unter Umständen in Richtung einer Medienagentur expandieren – und auf diese Weise nicht nur einem, sondern mehreren Auftraggebern Material liefern. Erfolgreiche freie Journalisten beschäftigen mitunter mehr als ein Dutzend von Personen, um Großaufträge an Land zu ziehen, die jenseits tagesaktueller Reportagen liegen. Dazu gehören auch Tätigkeiten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen oder Institutionen. Auch wenn Lou Bloom den „homo oeconomicus“ im freien Journalismus in etwas extremer Weise darstellt, so sehen wir hier auch Charakterzüge, die wir bei erfolgreichen Freien wiederholt feststellen konnten. Wir würden Lou Bloom übrigens empfehlen, Existenzgründerkurse zu halten, denn er doziert gerne und anschaulich.

Reality-Check: Bestanden!


Einziger Arbeitsbereich Blaulicht. Lou Bloom ist ausschließlich im Blaulichtbereich unterwegs. Dieser Arbeitsbereich ist in Deutschland erheblich schwieriger als in den USA, weil es hier nur wenige lokale TV-Sender und damit auch wenig Wettbewerb unter Privatsendern gibt. Weiterhin gilt, dass die Kriminalität in Deutschland oft erheblich weniger spektakulär ausfällt, weil es erheblich weniger Todesfälle durch Schusswaffengewalt gibt. Mangels wirklichem Wettbewerb gibt es auch noch keinen echten Trend zur Boulevardisierung im Lokal-TV, d.h. die Sendezeit steht für Blaulicht-Reportagen längst nicht in dem Maße zur Verfügung, wie es in den USA möglich ist. Darüber hinaus kämpfen die deutschen Blaulichtreporter mit dem Phänomen der „Rettungsknipser“, d.h. Mitarbeiter von Rettungsdiensten, die selbst Aufnahmen von Unglücksorten anfertigen und direkt an Lokalmedien senden. Da die Bilder oft kostenlos angeboten werden, geben Redaktionen diesen Bildern selbst dann den Vorzug, wenn die Fotos der Pressereporter eindeutig besser sind. Dieses Problem geht so weit, dass es in München eine eigene Truppe bei der Feuerwehr gibt, die bei größeren Bränden Bilder aufnimmt und der Presse zur Verfügung stellt. Den professionellen Pressefotografen wird zur Krönung auch noch der Zugang zum Unglücksort verwehrt, so dass die Arbeit gänzlich unmöglich wird. Die Existenz von kostenlos verfügbarem Bildmaterial und die mangelnde Zahl wirklich interessierter Sender und sonstiger Redaktionen führen dann auch dazu, dass höhere Honorare kaum durchsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund wäre davon abzuraten, den Fokus allein auf Blaulicht zu setzen. Blaulicht kann im Regelfall nur in den großen Metropolen bzw. Regionen funktionieren, aber auch hier kaum als einziges Geschäftsfeld. In Deutschland ist es daher erforderlich, weitere Absatzmärkte aufzubauen, wie etwa Dokumentationen für Rundfunkanstalten oder Produktvideos für Unternehmen zu erstellen. In jedem Fall ist die Tätigkeit im Bereich Video-/Bildjournalismus wirtschaftlich besonders schwierig, wie auch im Magazin des bayerischen Landesverbandes des DJV nachgelesen werden kann.

Reality-Check: Nicht bestanden!


Gesamtwertung: Der Film „Nightcrawler“ überzeichnet den Journalismus aus dramaturgischen Gründen, und Lou Bloom verkörpert weniger den Durchschnittsjournalisten als einen in die Medienwelt geratenen Forrest Gump - mit etwas satanischem Einschlag. Gerade durch die satirische Übertreibung kann der Streifen aber auch einiges Licht auf die Profession werfen. Für Deutschland ist das Geschäftskonzept mit dem Fokus allein auf Blaulicht freilich kaum marktfähig, zusätzliche Themenbereiche sind gefragt. In jedem Fall muss mit einem wenig befriedigenden Einkommen gerechnet werden, das in der Regel kaum über einem monatlichen Gewinn von 3.000 Euro liegen wird, im Durchschnitt sind es nur wenig mehr als 2.000  Euro, bei Bildjouranlisten sogar nur bei etwa 1.600 Euro Gewinn monatlich. Werte aus der DJV-Umfrage unter freien Journalisten im Jahr 2014.

Übrigens zum Schluss und wieder zurück zum eingangs erwähnten Film „Top Gun“: Wie der für unsere Postleitzahl zuständige Karriereberater der Bundeswehr mitteilt, stehen die Chancen für eine Tätigkeit als Pilot in der Luftwaffe gar nicht so schlecht. Auch die finanziellen Konditionen sind nicht zu verachten. Entscheidend ist hier, dass der Bewerber die Eignungsprüfungen bestehen muss, also körperlich und geistig zu 100% fit sein muss. Bevor Sie also weiter an die Tätigkeit als Blaulichtreporter denken, sollten Sie vielleicht noch einmal „Top Gun“ anschauen.

Wer jetzt immer noch an eine Karriere als freie/r Blaulichtreporter/in denkt, sollte sich das DJV-Handbuch für Freie Journalisten „Spring!“ bestellen und auch an einem Existenzgründungskurs des DJV teilnehmen. Solche Kurse werden sogar per Online-Training durchgeführt und sind für Einsteiger in den Beruf auch ohne DJV-Mitgliedschaft kostenlos (auch wenn wir die Mitgliedschaft im DJV allein schon wegen des beruflichen Rechtsschutzes empfehlen, denn freie Journalisten haben öfter rechtliche Probleme, wir nehmen an, auch Lou Bloom wird in seinem weiteren Berufsleben noch mehr juristische Scherereien haben). Der nächste Termin ist am 5.12., die Anmeldung ist möglich unter journalistenwebinar.de.


Michael Hirschler, hir@djv.de


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