Deutscher Presserat
Dem Sexismus keine Chance
Der Deutsche Presserat hat eine Rüge wegen einer sexistischen Darstellung ausgesprochen. Was selbstverständlich klingt, ist es nicht: Eine Rüge wegen Sexismus gegen ein Onlineportal gab es noch nicht.
"Sexualisierendes Symbolbild bei Bericht über Vergewaltigung." So lautet die Überschrift in der Pressemitteilung, mit der der Deutsche Presserat seine aktuellen zehn Rügen bekannt gibt. Was war passiert? In dem Beitrag mit dem Titel "Unbekannter vergewaltigt Prostituierte in Auto" hatte die Redaktion der digitalen Stuttgarter Zeitung ein Symbolbild veröffentlicht, auf dem in einem Autorückspiegel der Torso und Po einer Frau in Korsage und Hotpants zu sehen war. Der Presserat erkannte darin eine Verschiebung der Schuld auf das Opfer und sprach deshalb eine Rüge aus.
Bemerkenswert daran ist, dass das jetzt zum ersten Mal vorkam. Zwar gab es in den zurückliegenden Jahren immer mal wieder einen Hinweis oder eine Missbilligung wegen Sexismus, gerügt wurde aber erst einmal. 1996 geriet eine Satirezeitschrift in den Fokus, die auf zwei nackte Körper Politikerköpfe montiert hatte. Als journalistisches No go gilt Sexismus seit 1979, als die Redaktion der Emma gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat die Diskriminierung von Frauen durch mehrere Titelfotos des Stern anprangerte. Anschließend wurde der Pressekodex ergänzt. "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden", hieß es fortan in den Publizistischen Grundsätzen.
Was heißt das für Betroffene? Es lohnt sich, beim Presserat eine Beschwerde einzureichen. Und für die Redaktionen? Dass sie nicht nachlassen dürfen, die ethischen Standards des Journalismus hoch zu halten. Vor allem dann, wenn über das Verbrechen Vergewaltigung berichtet wird.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner