Charlotte Merz
Die Richterin und das Grundrecht Pressefreiheit
Mit ihrem resoluten Vorgehen gegen einen ZDF-Reporter offenbart Richterin Charlotte Merz ein fragwürdiges Verhältnis zum Grundrecht der Pressefreiheit.
Über den Vorfall berichteten zahlreiche Medien in ganz Deutschland, nachdem der Kölner Stadt-Anzeiger das Thema gesetzt hatte:
Ein Reporter der ZDF-heute-show wollte von CDU-Chef Friedrich Merz ein Statement zur Leitkultur bekommen, was dessen Bodyguards verhinderten. Andere CDU-Promis waren da auskunftsfreudiger. Doch der ZDF-Journalist musste sich obendrein noch belehren lassen: Merz' Ehefrau Charlotte sagte: "Leitkultur bedeutet als allererstes zu fragen, ob man eine Antwort geben möchte." Nun ja, das kann man meinen, ist aber mindestens originell im Umgang zwischen Journalisten und Politikern. Doch zu allem Überdruss drückte Charlotte Merz das Mikrofon des ZDF-Kollegen herunter - wahrscheinlich, damit ihre Worte nicht aufgenommen werden konnten. Was gründlich misslang.
Das alles wäre wahrscheinlich nur eine Anekdote am Rand des CDU-Bundesparteitags. Jedoch ist Charlotte Merz als Richterin tätig. Wie der Spiegel herausfand, hat sie es überwiegend mit Fällen im Familienrecht zu tun. Aber als Richterin müsste sie die Grundrechte der Verfassung herunterbeten können. Und im Artikel 5, also relativ weit vorn, ist die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert. Dazu gehört selbstverständlich auch die freie und ungehinderte Berufsausübung der Journalistinnen und Journalisten. Frei und ungehindert mit heruntergedrücktem Mikrofonarm? Wohl kaum.
Frau und Herr Merz sollten an ihrem Verhältnis zu den Medien arbeiten. Und zwar dringend. Denn es dürfte noch viele Zusammentreffen mit Journalistinnen und Journalisten geben.