dapd
"Deckungszusagen"
In dieser Woche haben freie Journalisten, die auch künftig für die dapd tätig sein sollen, die ersten "Deckungszusagen" für einzeln bezeichnete künftige Aufträge erhalten. Der DJV weist darauf hin, dass diese "Deckungszusagen" rechtlich nicht viel wert sind. Ein Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, bereits überwiesenes Geld zurückzufordern, indem er eine Anfechtung erklärt. Die Anfechtung ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein so genanntes Bargeschäft handelt. Bargeschäfte sind alle Zahlungsströme, die innerhalb von drei Wochen nach Fälligkeit abgewickelt werden. Der DJV rät daher allen freien Journalisten, entweder gegen Vorkasse zu liefern oder ein Zahlungsziel von einer Woche zu vereinbaren, indem der Auftrag entsprechend handschriftlich ergänzt und an die Firma zurückgesandt wird. Insolvenzgeld steht auch den Scheinselbstständigen zu (Scheinselbstständige sind Arbeitnehmer). Der Status muss von der Arbeitsagentur geprüft werden. Betroffene freie Mitarbeiter der insolventen Firmen mit offenen Forderungen sollten sich daher von den DJV-Landesverbänden hinsichtlich ihres Status beraten lassen.