BGH-Urteil
Danke, liebe Süddeutsche!
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen des Hamburger Bankiers Christian Olearius durch die Süddeutsche Zeitung nicht gesetzeswidrig war. Das ist nicht nur gut für die Süddeutsche, sondern für alle Medien.
Wieder einmal war es die Hamburger Justiz gewesen, die im Zweifel gegen die Presse entschied. Geklagt hatte Warburg-Bankier Christian Olearius, weil die Süddeutsche Zeitung aus seinem beschlagnahmten Tagebuch zitiert hatte. Nach Meinung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg handelte es sich bei dem Tagebuch um ein amtliches Dokument. Und daraus darf nicht zitiert werden, bevor nicht in einer Gerichtsverhandlung Textpassagen öffentlich werden.
Diesem juristischen Trick, ein privates Tagebuch mit dem Dienstsiegel zu versehen und damit zur Geheimsache zu erklären, hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Und er hat noch mehr gesagt: Die Persönlichkeitsrechte von Olearius müssen in diesem Fall hinter dem Grundrecht der Pressefreiheit zurückstehen.
Ein Sieg auf ganzer Linie für die Süddeutsche Zeitung. Und ein Sieg für alle Medien, die jetzt und in Zukunft ähnlich brisantes Material öffentlich machen wollen. Danke, liebe Süddeutsche Zeitung, dass Sie den Fall durchgefochten haben! Den Nutzen haben wir alle.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner