Corona und die Freien
Hilfsmaßnahmen werden auch 2022 fortgesetzt
Aufträge werden gecancelt, Events werden abgesagt: Corona trifft die Freien schon wieder in aller Härte. Hier die wichtigsten Informationen dazu in Kürze:
Neustarthilfe wird auch im ersten Quartal 2022 fortgesetzt
Die Neustarthilfe mit der Förderung von 1.500 Euro im Monat wird auch im ersten Quartal 2022 fortgesetzt. Auch die alternative Erstattung konkreter Betriebskosten läuft weiter, wobei die Erstattung auf 90 Prozent der Kosten gedeckelt sein soll.
Arbeitslosengeld II
Beim Arbeitslosengeld II bleibt es bei den Regeln der Corona-Grundsicherung: auch für eine bislang bewohnte große Wohnung werden die Mietkosten oder Lasten übernommen, Altersvorsorge ist in der Regel weiterhin kein Ausschlussgrund.
Künstlersozialversicherung
Bis Ende 2022 gibt es keine Mindestverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung. Das bedeutet, es bleiben auch Personen versichert, deren jährlicher Gewinn nur 3.900 Euro oder weniger beträgt. Außerdem bleibt es bei der erhöhten Grenze für Nebenverdienste, 1.300 Euro können im Monat in einer anderen selbständigen Tätigkeit oder Nebenbeschäftigung verdient werden, ohne dass die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung über die Künstlersozialversicherung endet. Laut Koalitionsvertrag soll diese erhöhte Grenze demnächst sogar auf Dauer festgeschrieben werden.
Redaktion: Michael Hirschler