Corona-Krise
Corona-Grundsicherung bis Ende Dezember verlängert
15.09.2020
DIe Regelungen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 9. September 2020 auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums veröffentlicht. Damit bleibt es bei der Übernahme sämtlicher Mietkosten und Wohnungslasten sowie bei der Freistellung von Altersvorsorgevermögen sowie bestimmten sonstigen Vermögensbeträgen (z.B. Betrag von 60.000 Euro Freibertrag für den "Haushaltsvorstand", 30.000 Euro für den Partner oder die Partnerin im Haushalt).
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