Bundespolizeigesetz
Bundesrat sagt nein
Polizei: keine weiteren Befugnisse. Foto: Welt.de
Völlig unerwartet hat der Bundesrat zu dem gerade erst verschärften Bundespolizeigesetz der schwarz-roten Koalition nein gesagt. Jetzt kommt der Vermittlungsausschuss dran.
Damit hat niemand gerechnet, die Großkoalitionäre am wenigsten: Heute hat der Bundesrat der Verschärfung des Bundespolizeigesetzes seine Zustimmung verweigert. Das ist gut für die Pressefreiheit, aber wahrscheinlich nur ein Etappensieg. Denn das Gesetz ist damit nicht im Papierkorb gelandet, sondern vor dem Vermittlungsausschuss. Er dürfte erst wieder nach der Bundestagswahl tagen.
Bis dahin kann die Bundespolizei keine Staatstrojaner einsetzen, wenn sie Straftaten verhindern will. Der Bundestag hatte vor zwei Wochen Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten und zum Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte neu ins Bundespolizeigesetz aufgenommen. Klar formulierte Ausnahmen für Journalisten von Überwachungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Jetzt heißt es erst mal durchatmen. Im Herbst ist dann der Vermittlungsausschuss am Zug.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner