Urheberrecht
Bundesrat fordert Änderungen am Gesetzesvorhaben der Bundesregierung
Unter anderem bei Kriterium der Häufigkeit und bei der Auskunftspflicht
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 13. Mai 2016 Änderungen beim Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrecht gefordert. Unter anderem äußerte der Bundesrat Bedenken, dass durch die Einfügung des neuen Kriteriums der Häufigkeit in die Definition der Angemessenheit unter Umständen Nachteile für Urheber entstehen könnten. Außerdem machte der Bundesrat deutlich, dass das Auskunftsrecht der Urheber über die Art und Weise der Nutzung ihrer Beiträge nicht schlechter geregelt sein dürfe, als es im Bürgerlichen Gesetzesbuch geregelt ist.
Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Urheber, die "untergeordnete" Beiträge liefern, keinen Auskunftsanspruch mehr haben. Diese Regelungen würde vor allem Journalistinnen und Journalisten, deren Beitrag in der Regel immer nur einer von vielen in einer Ausgabe des jeweiligen Mediums darstellen, praktisch vom Recht auf Auskunft über den Umfang der Nutzung ihrer Werke ausgeschlossen.
Die Stellungnahme des Bundesrates findet sich unten im Volltext.
MH