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Medienstaatsvertrag

Bitte keine neue Hängepartie

24.10.2022

Der neue Medienstaatsvertrag wurde am Freitag von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unterschrieben. Hoffentlich läuft es bei der Zustimmung der Landesparlamente nicht so, wie bei der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Im Medienstaatsvertrag legen die Bundesländer unter anderem fest, wie der Programmauftrag ausgestaltet ist und wie die Rundfunkanstalten organisiert sind. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wird sich einiges ändern für ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Es soll weniger Sender bzw. Kanäle geben, die im linearen TV und Radio ausgestrahlt werden müssen. Festgeschrieben sind dann nur noch das Erste, das ZDF, die regionalen Programme der ARD, 3sat und Arte. Alle anderen können demnach auch nur noch im Internet oder via App abrufbar sein – oder werden ganz eingestellt.

Auch die Aufsichtsgremien sollen neue, erweiterte Aufgaben bekommen, darunter die Festlegung von „inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards“, eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ und das Festsetzen von „standardisierten Prozessen zu deren Überprüfung“.

Im nächsten Schritt müssen die Landtage der Bundesländer dem Medienstaatsvertrag zustimmen. Das weckt ungute Erinnerungen an die Hängepartie, die Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 beim damaligen „Entwurf eines Gesetzes zum 1. Medienrechtsänderungsstaatsvertrag“ und der damit verbundenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags angezettelt hatte.

Erst das Bundesverfassungsgericht musste klarstellen, dass mit der Verweigerung der Ratifizierung durch Sachsen-Anhalt der Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf „funktionsgerechte Finanzierung“ verletzt wurde. Damit machte das höchste Gericht letztendlich den Weg für die Erhöhung frei.

Zum Glück geht es im neuen Medienstaatsvertrag nicht um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die soll in einem weiteren Reformschritt behandelt werden. Es bleibt also zu hoffen, dass es dieses Mal mit den Zustimmungen der Länder besser klappt.

Ein Kommentar von Paul Eschenhagen

Rundfunkanstalten DJV-Blog

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