Recht auf Vergessen?
BGH-Urteil nützt Journalisten
Der Bundesgerichtshof hat einem Recht auf Vergessen eine klare Absage erteilt. Das ist gut für recherchierende Journalisten.
Niemand freut sich darüber, wenn Medien kritisch über eigene Verfehlungen berichten. Am allerwenigsten tun das Straftäter, die darauf hoffen, mit ihrer Masche durchzukommen. Oder Pleitiers, die später mit einem anderen Geschäftsmodell weiter machen wollen.
Seit der Erfindung von Suchmaschinen haben sie jede Menge Probleme mit der lückenlosen Auffindbarkeit von Medienberichten über die eigenen Missetaten. Immer mal wieder versucht der eine oder andere aus der illustren Gruppe, gerichtlich Fundstellen in Google unauffindbar zu machen - sprich: zu löschen. Mit Unterstützung der Justiz gewissermaßen. So auch eine Geschäftsfrau, die mit unlauteren Methoden bis hin zur Erpressung versuchte, Profit zu machen. Jahre nach entsprechenden Medienberichten verlangte sie deren Löschung in Google. Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: keine Löschungen, kein Recht auf Vergessen. Nur Fotos in den Thumbnails sind auf Antrag zu entfernen, entschieden die Richter.
Für recherchierende Journalisten und die Medien insgesamt ist das ein gutes Urteil. Ein Recht auf Vergessen verträgt sich nicht mit der Pressefreiheit.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner